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Diketen wird durch Dimerisierung von Keten hergestellt. Die Dimerisierung läuft bei Raumtemperatur spontan ab.
Eigenschaften
Diketen ist eine sehr reaktionsfähige, farblose Flüssigkeit, die durch Dimerisierung von Keten bei Raumtemperatur entsteht und zur spontanen Polymerisation neigt. Durch Erhitzen lässt es sich wieder in Keten umwandeln.
Auch alkylierte Ketene dimerisieren leicht zu den entsprechend substituierten Diketenen.
Diketen mit zwei Alkylketten (so genannter „Ketenwachs“) wird bei der Papierherstellung zur Leimung (Hydrophobierung) von Papier verwendet, um die Bedruckbarkeit zu verbessern. Neben den Kolophonium-Harzen mit ca. 60 % Anteil am Weltverbrauch sind die auch als Alkylketendimere (AKD) bezeichneten langkettigen Diketene mit 16 % Anteil die wichtigsten synthetischen Papierleimungsmittel und werden üblicherweise in Konzentrationen von 0,15 %, d. h. 1,5 kg festes AKD/t Papier eingesetzt. Die Herstellung von AKD erfolgt durch Chlorierung langkettiger Fettsäuren – wie etwa Stearinsäure – mittels Chlorierungsmitteln wie Thionylchlorid zu den entsprechenden Säurechloriden und nachfolgende Eliminierung von HCl durch Amine - beispielsweise Triethylamin – in Toluol oder anderen Lösungsmitteln[5].
Diketen dient weiterhin als Zwischenprodukt bei der Herstellung von Pharmazeutika, Insektiziden und Farbstoffen. So entstehen mit substituierten Phenylhydrazinen die als Analgetika inzwischen weitgehend obsoleten Pyrazolone. Mit Methylamin reagiert Diketen zu Methylacetoacetamid, das mit Sulfurylchlorid chloriert und mit Trimethylphosphit zu dem hochgiftigen (insbesondere auch für Bienen) InsektizidMonocrotophos umgesetzt wird. Diketen reagiert mit substituierten aromatischen Aminen zu Acetoacetaniliden (Arylide), die wichtige Vorstufen für meist gelbe, orange oder rote Azofarbstoffe und Azopigmente darstellen.
Beispielhaft für die Synthese von Aryliden durch Umsetzung von Diketen mit aromatischen Aminen ist:
↑Datenblatt Diketene bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. März 2011.
↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
↑Wolf S. Schultz: [www.tappi.org/Downloads/Conference-Papers/PM99813.aspx Sizing Agents in Fine Paper.] Abgerufen am 1. März 2012.
↑D. Reuschling et al., Europäische Patentschrift EP 218 076, veröffentlicht am 3. Januar 1990
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