Gefahrstoffkennzeichnung
Die Gefahrstoffkennzeichnung ist in Deutschland nach der Gefahrstoffverordnung geregelt. Diese besagt, dass Gefahrstoffe mit Namen, Gefahrensymbol und -namen sowie Risiko- und Sicherheitssätzen gekennzeichnet sein müssen. Eine eindeutige Zuordnung der Gefahren ist nur über die R-Sätze möglich. Gefahrensymbole alleine stellen die Gefahren nur unvollständig dar.
Die Gefahrstoffkennzeichnung vieler Substanzen war bis 30. November 2010 innerhalb der Europäischen Union im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG vorgeschrieben und wird vom European Chemicals Bureau (ECB) standardisiert und kontrolliert. Substanzen und Zubereitungen, die nicht im Anhang I gelistet sind, wurden nach Anhang VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung lag in der Verantwortung des Herstellers bzw. des Händlers, der eine Substanz an Dritte abgibt (Inverkehrbringen). Dies konnte dazu führen, dass unterschiedliche Hersteller eine gleiche Substanz verschieden einstuften.
Um dieses Problem zu lösen und weltweit einheitliche Kennzeichnungen zu schaffen, wurde das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eingeführt, das neue Symbole verwendet. An die Stelle der bisherigen R- und S-Sätze treten sogenannte H- und P-Sätze. Für Stoffe gilt die neue Regelung seit dem 1. Dezember 2010, für Gemische ab dem 1. Juni 2015. Es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, diese gilt jedoch nur für den Abverkauf von Lagerbeständen. Die chemische Industrie macht indessen geltend, dass – vor allem durch das gleichzeitige Inkrafttreten der REACH-Verordnung – der Termin nicht einzuhalten gewesen sei, sodass zurzeit noch ein großer Prozentsatz der chemischen Produkte nach der alten Regelung gekennzeichnet wird. Die entsprechenden Interessenverbände bemühen sich um eine offizielle Duldung für dieses Vorgehen und streben als neuen Termin Ende 2011 an.
Weblinks
- GHS (Global Harmonisiertes System) – Die neue Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 4. Juni 2010 (html mit Link zum Volltext als PDF-Datei, 654 kB, deutsch, ersetzt das bestehende EU-Regelwerk 67/548/EWG ab 2010).
- Gefahrstoffliste 2009. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), 2009, S. ab 23 doppelseitig, abgerufen am 4. Juni 2010 (html mit Link zum Volltext als PDF-Datei, deutsch, Gefahrstoffliste der Berufsgenossenschaften gemäß der GHS-(CLP)-Verordnung 1272/2008).
- CLP/GHS - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Europäische Kommission, abgerufen am 4. Juni 2010 (html, deutsch).
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