13. Feuergefährliche Stoffe - Brandschutz
Feuergefährliche Feststoffe
Wie feuergefährlich ein Feststoff ist, hängt in erster Linie von der Temperatur ab, bei der er sich entzündet (Entzündungstemperatur). Beispielsweise entzündet sich Weißer Phosphor bei einer Temperatur von 50°C. An Luft kann Weißer Phoshor diese Temperatur sehr schnell erreichen, da er sich in einer stark exothermen, chemischen Reaktion mit Sauerstoff verbindet. Weißer Phosphor ist also ein »selbstentzündlicher Stoff« und muß unbedingt unter Wasser gelagert werden.
Auch einige Metalle können sich in feiner Pulverform selbst entzünden. Beispielsweise verbindet sich elementares Eisen in feiner Verteilung an der Luft wieder zum »Oxid«, dabei tritt eine Feuererscheinung auf, weshalb man es als »pyrophores Eisen« bezeichnet. Manche Metalle entzünden sich beim Kontakt mit Wasser (Versuch 1) oder wenn sie mit Chemikalien in Berührung kommen, die Sauerstoff abgeben. Natrium oder Kalium müssen deshalb unter sauerstofffreien Flüssigkeiten gelagert werden.
Feuergefährliche Flüssigkeiten
Brennbare Flüssigkeiten werden grundsätzlich als feuergefährliche, entzündliche Stoffe eingestuft. Die Feuergefährlichkeit einer Flüssigkeit wird aber zusätzlich im Gemisch mit Luft von ihrem Flammpunkt bestimmt. Vereinfacht ausgedrückt ist der Flammpunkt eines Stoffes die niedrigste Temperatur, bei der sich über einem Stoff genug brennbare Gase bilden, damit eine Oxidation (Verbrennung) stattfinden kann. Die Feuergefährlichkeit von brennbaren Flüssigkeiten wird je nach Höhe des Flammpunktes in verschiedene Gefahrstoffklassen eingeteilt. Tabelle 1 zeigt, dass der Flammpunkt etlicher Treibstoffe und Lösungsmittel sehr niedrig liegt, weshalb sie nie bei offener Flamme umgefüllt werden dürfen.
Ethanol | + 8 |
Diethylether | - 40 |
Aceton | -19 |
Brennbare Gase
In einem bestimmten Mischungsverhältnis mit Luft sind alle Dämpfe von brennbaren Flüssigkeiten explosiv (Versuch 3). Dieser Explosionsbereich kann sehr ausgedehnt sein (Tabelle 2). Auch brennbare Gase können mit Luft innerhalb eines bestimmten Explosionsbereichs explosive Gemische bilden (Abb. 13.2). Mit der Knallgasprobe kann man überprüfen, ob sich ein Gas nicht mehr innerhalb des Exposionsbereichs befindet.
Gase | Bereich |
---|---|
Methan | 5 - 15 |
Ethen | 2,7 - 34 |
Ethin | 3,5 - 82 |
Wasserstoff | 4 - 75 |
Kohlenmonoxid | 12,5 - 75 |
Dämpfe | Bereich |
---|---|
Ethanol | 4 - 57 |
Äther | 1,2 - 51 |
Benzin | 0,6 - 11 |
Benzol | 1,5 - 11,5 |
Petroleum | 1,4 - 7,9 |
Brandverhütung und Explosionsschutz
Damit feuergefährliche Stoffe unterhalb ihrer Entzündungstemperatur bleiben, müssen sie kühl aufbewahrt werden. Unter Luftabschluß müssen Stoffe gelagert werden, die sich ohne Wärmezuführ so schnell mit dem Sauerstoff der Luft verbinden, dass sie sich selbst entzünden.
Niemals erwärmt werden dürfen Gemische aus brennbaren Gasen oder Dämpfen mit Luft, da der Exposionsbereich solcher Gasgemische sehr oft sehr breit ist. Gasleitungen müssen also absolut luftdicht sein. Das »Rückschlagen« einer Gasflamme in die Gasleitung wird dadurch verhindert, dass man unmittelbar vor der Gasausströmöffnung eine Rückschlagsicherung einbringt.
Übersicht: EU-Gefahrensymbole, UN/GHS-Gefahrenpiktogramme, UN/ADR-Gefahrensymbole. Tabelle ist für kleine Geräte nach links und rechts verschiebbar
- Siehe auch Gefahrenklasse – ausführlich
EU-Kennzeichnung (Richtlinie 67/548/EWG) |
GHS-Kennzeichnung / CLP-Verordnung | UN Rec.Tr. / ADR(G) | ||||||
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Gefahrensymbol | Gefahrenbezeichnung | Kennbuchstabe | Piktogramm | Beschreibung | Kodierung | Signalwort[6] | Gefahrenklasse(G) | Gefahrgutklasse(G) |
Explosionsgefährlich | E | Explodierende Bombe | GHS01 | Gefahr(1)(2) | Instabile explosive Stoffe, Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff(en), selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Organische Peroxide(1)(3) |
Klasse 1 Klasse 5.2 |
||
Hochentzündlich | F+ | Flamme | GHS02 | Gefahr / Achtung (1)(2) | Entzündbar, selbsterhitzungsfähig, selbstzersetzlich, pyrophor, wasserreaktiv, Organische Peroxide(1)(3) |
Klasse 2.1 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse 5.2 |
||
Leicht- entzündlich |
F | |||||||
Entzündlich | ||||||||
Brandfördernd | O | Flamme über einem Kreis(1)(3) | GHS03 | Gefahr(1)(2) | Entzündend (oxidierend) wirkend | Klasse 5.1 | ||
keine Entsprechung | Gasflasche | GHS04 | Achtung | Gase unter Druck, verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verfl., gelöste Gase | Klasse 2.2 | |||
ätzend(5) | C | Ätzwirkung | GHS05 | Gefahr / Achtung(5) | Auf Metalle korrosiv wirkend, hautätzend, schwere Augenschädigung(5) | Klasse 8 | ||
Sehr giftig(7) | T+ | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | GHS06 | Gefahr | Akute Toxizität(7) |
Klasse 6.1 Klasse 2.3 |
||
Giftig(7) | T | |||||||
Reizend(5) | Xi | dickes Ausrufe- zeichensymbol (8) |
GHS07 | (8)(4)(5) | (8) | keine direkte Entsprechung | ||
Gesundheitsschädlich(4) | Xn | Gesundheitsgefahr | GHS08 | Gefahr / Achtung | div. Gesundheitsgefahren | |||
Umweltgefährlich | N | Umwelt(1)(9) | GHS09 | Achtung / Gefahr(1)(9) | Gewässergefährdend(9) | Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe | ||
keine direkte Entsprechung |
Klasse 6.2 Klasse 7 Hot |
- Quelle: UNECE[7], Leitfaden zur Anwendung der GHS-Verordnung Umweltbundesamt 2007[8], ADR
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(G) Die Gefahrenklassen (Piktogramm) und zusätzlichen Gefahrenkategorien entsprechen ausdrücklich weitestgehend den Gefahrgutklassen 1–9 der UN Recommodations und ADR (wie auch RID, IMDG, DGR, ADN, u. a.) – es ist ein wesentliches Ziel des GHS, die bisher getrennten Gefahrstoff- und transportspezifische Gefahrgutkennzeichnungen auf einheitlicher Rechtsgrundlage zu harmonisieren. In Einzelfällen können sich Abweichungen in Einstufung nach UN-GHS und UN-Rec.Transp./IMO/ICAO-IATA/EU-GG ergeben. Auch Systeme wie US NFPA 704[9] und CA WHMIS[10] werden angeglichen bzw. ersetzt.
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(1) teilweise Gefahrenkategorien ohne Piktogramm und/oder ohne Signalwort
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(2) Signalwort Achtung für mindere Gefahrenkategorien
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(3) „Flamme“ entfällt im Allgemeinen bei Explosionsgefahr[11], aber auch zwei Piktogramme für Kategorien besonderer Gefahren (organische Peroxide Typ B, selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Typ B)
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(4) die als gesundheitsschädlich (früher als mindergiftig) eingestuften Gefahrenkategorien nur mit dickem Ausrufezeichensymbol
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(5) ätzend/reizend für Haut und Augen und auf Metalle korrosiv wirkend werden konsequent unterschiedlich gekennzeichnet: ersteres mit Doppelkennzeichnung als „Ätzwirkung“ und „dickes Ausrufezeichensymbol“, Signalwort Gefahr, letzteres nur dieses Piktogramm mit dem Signalwort Achtung
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(7) die Kennzeichnung der Unterscheidung sehr giftig/giftig bzw. tödlich (akute Toxizität Kategorie 1/2)/giftig (Kategorie 3) wurde prinzipiell aufgegeben
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(9) Gewässergefährdend mit Signalwort Achtung, Schädigung der Ozonschicht ohne Piktogramm und mit Signalwort Gefahr