Dangerous Goods Regulations
Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA.
Die DGR-Bestimmungen sehen vor, dass eine bestimmte Nettomenge pro Versandstück nicht überschritten wird. Außerdem muss die Verpackung der Güter nach besonderen Richtlinien vorgenommen werden. Güter müssen in Frachtbriefen und sonstigen Versanddokumenten entsprechend deklariert werden. Zudem müssen Versandstücke mit besonderen Gefahrzetteln oder Markierungen gekennzeichnet werden. Der Absender muss eine Versendererklärung ausfüllen. Zur Codierung hilft die PAX-Nummer.[1]
Die Dangerous Goods Regulations übernehmen die von der ICAO herausgegebenen Technical Instructions (ICAO-TI).[2] Daneben haben alle IATA-Mitgliedsairlines die Möglichkeit, spezielle Bestimmungen (i. d. R. Verschärfungen der geltenden Bestimmungen] und Bedingungen festzulegen.
Die IATA hat die nunmehr (Stand: 27. September 2012) eine Zusammenfassung der Änderungen durch die 54. Ausgabe der DGR (wirksam ab 2013) veröffentlicht.[3]
Siehe auch
- Gefahrgutrecht zu anderen Vorschriften für Gefahrguttransport
Einzelnachweise
- ↑ Chemikalien-Sicherheits-Datenbank Hinweise: Kennnummern IATA/CAO, PAX, In: Chemikalien: Sicherheitsdaten (Stand: 1994), Institut für Chemie und Biochemie, Freie Universität Berlin
- ↑ Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air Corrigenda/Addenda/Guidance. ICAO, abgerufen am 10. April 2009 (en, fr, es, ru, zh, Doc 9284).
- ↑ Übersicht über die Änderungen durch die 54.Ausgabe der DGR (pdf-Datei); abgerufen am 27. September 2012 auf der Internet-Seite www.gefahrgut-online.de (vorher: Übersicht über die Änderungen durch die 53. Ausgabe der DGR (pdf-Datei); abgerufen am 15. September 2011 auf der Internet-Seite www.gefahrgut-online.de)
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