Chemischer Stoff

Chemischer Stoff

Der chemische Stoff Natriumchlorid (Kochsalz)
Schematische Einteilung der Stoffe

Ein chemischer Stoff ist ein Material, ein Stoff (→ Materie). Umgangssprachlich werden chemische Stoffe auch mit dem Wort Substanz bezeichnet, das im Sprachgebrauch der Chemie aber auf Stoffe in fester Form, sog. Feststoffe, beschränkt ist.

Definitionen in der Chemie

In der Chemie werden Stoffe unterschieden in

Wichtige Reinstoffe in der Chemie sind z. B. Wasser, Kochsalz (Natriumchlorid), Eisen und Alkohol (Ethanol); wichtige Stoffgemische bspw. Luft, Salzsäure und Kalilauge.
Jede Stoffportion besitzt eine Masse, hat ein Volumen (also einen Platzbedarf) und besitzt innere Energie bzw. Wärmeenergie. Die Form eines Körpers kann auch bei gleichem Stoff (Material) unterschiedlich sein (z. B. Eisendraht, -pulver, -blech, -kugeln, -wolle).

Für die Umwandlung eines Stoffes in einen oder mehrere andere Stoffe (eine chemische Reaktion) lässt sich ein Reaktionsschema angeben. Die Existenz von Stoffen wird in der Chemie durch Nachweisreaktionen bewiesen. Hier werden konkrete, qualitative Nachweisreaktionen – insbesondere aus der qualitativ-anorganischen Chemie, also für Anionen und Kationen – anschaulich und methodisch beschrieben. Die mengenmäßige Bestimmung wird mit Hilfe moderner instrumenteller Analysemethoden durchgeführt (→ Instrumentelle Analytik).

Alle Stoffe in der Chemie sind Portionen von Materie regelmäßiger Beschaffenheit. Materie ist durch die Elementareinheiten definiert, aus denen sie zusammengesetzt ist. Diese Elementareinheiten können Atome, Moleküle oder Formeleinheiten (etwa bei Salzen) sein. Chemische Stoffe werden durch ihre physikalischen Eigenschaften wie Dichte, Schmelzpunkt oder elektrische Leitfähigkeit charakterisiert.[1]

Definitionen des Gesetzgebers

Abweichend von den obigen, in der Chemie üblichen Definitionen für Stoffe und Gemische unterscheidet die EU bei der EU-Gefahrstoffkennzeichnung zwischen „Stoffen“ (das sind die Reinstoffe obiger Definition, also Elemente und Verbindungen) sowie den aus mehreren Stoffen bestehenden „Zubereitungen“, die bei der GHS-Kennzeichnung nunmehr als „Gemische“ bezeichnet werden: Der Gesetzgeber verwendet Stoff also nur für das, was im Schema als „Reinstoff“ (Element oder Verbindung) deklariert ist und nicht als Oberbegriff für alles. Die Begriffe Gemisch bzw. Zubereitung bezeichnen umgekehrt keine Untermenge von Stoff, sondern sind parallele Begriffe dazu. So gilt seit der Einführung des GHS für „Stoffe“ ein anderer Termin (1. Dezember 2012) als für „Zubereitungen“ (dann „Gemische“, 1. Juni 2015); eine solche Unterscheidung wäre mit der am Artikelanfang angegebenen Definition nicht möglich.[2]

Historisch

Früher wurde Stoffe auch als Chemische Körper bezeichnet; Körper bestehen im Unterschied zu Gemischen nur aus einem Element oder einer chemischen Verbindung.

Verschiedene Unterscheidungen von Stoffen (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. Übersetzt nach: IUPAC Compendium of Chemical Terminology, Electronic version: http://goldbook.iupac.org/C01039.html, abgerufen am 18. Aug. 2007.
  2. CLP-Verordnung, S. 9

Weblinks