Dikaliumhydrogenphosphat

Dikaliumhydrogenphosphat

Strukturformel
2 Kaliumion Hydrogenphosphation
Allgemeines
Name Dikaliumhydrogenphosphat
Andere Namen
  • Kaliummonohydrogenphosphat
  • Kaliumphosphat sekundär
  • Kaliumphosphat dibasisch
Summenformel K2HPO4
CAS-Nummer 7758-11-4
16788-57-1 (Trihydrat)
PubChem 24450
Kurzbeschreibung

farbloser, geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 174,18 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,44 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

~340 °C (Zersetzung)[2]

Löslichkeit

sehr gut in Wasser (1600 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine GHS-Piktogramme
H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Dikaliumhydrogenphosphat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Dihydrogenphosphate. Sie liegt in Form eines farb- und geruchlosen Feststoffes vor und stellt das sekundäre Phosphat der ortho-Phosphorsäure dar. Es kommt auch als Trihydrat vor.

Gewinnung und Darstellung

Dikaliumhydrogenphosphat kann durch Neutralisation von Phosphorsäure mit Kaliumhydroxid oder Kaliumsalzen (zum Beispiel Kaliumcarbonat oder Kaliumchlorid) gewonnen werden.

Eigenschaften

Eine wässrige Lösung von Dikaliumhydrogenphosphat reagiert alkalisch. Beim Erhitzen geht Dikaliumhydrogenphosphat unter Wasserabspaltung in das entsprechende Tetrakaliumdiphosphat über:

$ \mathrm {2\ K_{2}HPO_{4}\longrightarrow K_{4}P_{2}O_{7}+H_{2}O} $

Verwendung

Dikaliumhydrogenphosphat wird zur Herstellung von Pufferlösungen gemeinsam mit Kaliumdihydrogenphosphat oder als Bestandteil von Nährmedien[3] von Bakterien verwendet.

In der Lebensmitteltechnik wird Dikaliumhydrogenphosphat als Komplexbildner, Säureregulator und Schmelzsalz eingesetzt. Es ist zusammen mit dem primären (KH2PO4) und tertiären Kaliumphosphat (K3PO4) in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der gemeinsamen Nummer E 340 („Kaliumphosphate“) für bestimmte Lebensmittel mit jeweils unterschiedlichen Höchstmengenbeschränkungen zugelassen. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind dies – für die meisten zugelassenen Phosphate weitgehend einheitliche – einzelne Festlegungen für eine breite Palette mit zahlreichen unterschiedlichen Lebensmittelsorten. Die zugelassenen Höchstmengen variieren von 0,5 bis hin zu 50 Gramm pro Kilogramm (in Getränkeweißer für Automaten) oder auch dem Fehlen einer festen Beschränkung (quantum satis – nach Bedarf, bei Nahrungsergänzungsmitteln und teils bei Kaugummis). Phosphor steht im Verdacht Hyperaktivität, allergische Reaktionen und Osteoporose auszulösen. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.

Es dient weiterhin als Düngemittel.

Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 7758-11-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. September 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. IUCLID Datasheet des European chemical Substances Information System ESIS. Abgerufen am 29. Juli 2011
  3. Heipha GmbH: CASO-Bouillon