Kaliumphosphat
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Kaliumphosphat | ||||||||||||||
Andere Namen |
Trikaliumphosphat | ||||||||||||||
Summenformel | K3PO4 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 7778-53-2 | ||||||||||||||
PubChem | 62657 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißes, zerfließliches, körniges Pulver[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 212,28 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Dichte |
2,56 g·cm−3[2] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumphosphat ist das Kaliumsalz der Phosphorsäure. Es wird hauptsächlich in Waschmitteln verwendet.
Gewinnung/Darstellung
- $ \mathrm {3\;K^{+}+PO_{4}^{3-}\rightarrow K_{3}PO_{4}} $
Kaliumphosphat entsteht auch bei dem Erhitzen von Thomasschlacke mit Kohle und Kaliumsulfat.[1]
Eigenschaften
Kaliumphosphat löst sich in Wasser unter alkalischer Reaktion.[1]
Herstellung
- $ \mathrm {3\;KOH+\;H_{3}PO_{4}\rightarrow \;K_{3}PO_{4}+3\;H_{2}O} $
Es ist nicht möglich, durch Auskristallisieren aus wässriger Lösung wasserfreies Kaliumphosphat zu gewinnen, jedoch erhält man durch Einleiten von Ammoniak in die Lösung das reine Octahydrat.[5]
Verwendung
Phosphate werden als Zusatz in Waschmitteln verwendet. Sie sind in der Lage, durch Komplexbildung mit mehrwertigen Metallionen (Mg2+ etc.) die Wasserhärte herabzusetzen. Ihr Einsatz ist heute in einigen Ländern (unter anderem Schweiz) verboten. Phosphate werden auch als Kunstdünger eingesetzt.
In der Lebensmitteltechnik findet es als Säureregulator Verwendung. Es ist zusammen mit dem primären (KH2PO4) und sekundären Dikaliumphosphat (K2HPO4) in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der gemeinsamen Nummer E 340 („Kaliumphosphate“) für bestimmte Lebensmittel mit jeweils unterschiedlichen Höchstmengenbeschränkungen zugelassen. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind dies – für die meisten zugelassenen Phosphate weitgehend einheitliche – einzelne Festlegungen für eine breite Palette mit zahlreichen unterschiedlichen Lebensmittelsorten. Die zugelassenen Höchstmengen variieren von 0,5 bis hin zu 50 Gramm pro Kilogramm (in Getränkeweißer für Automaten) oder auch dem Fehlen einer festen Beschränkung (quantum satis – nach Bedarf, bei Nahrungsergänzungsmitteln und teils bei Kaugummis). Phosphor steht im Verdacht Hyperaktivität, allergische Reaktionen und Osteoporose auszulösen. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.
Biologische Bedeutung
Die Folge des Einsatzes in Waschmitteln ist ein größeres Nährstoffangebot in Gewässern. Daraus resultiert ein verstärktes Algenwachstum, was zum Umkippen eines Gewässers führen kann.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt Kaliumphosphat bei AlfaAesar, abgerufen am 14. März 2010 (JavaScript erforderlich)..
- ↑ 3,0 3,1 Datenblatt Potassium phosphate tribasic bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 7. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ G. Brauer (Hrsg.), Handbook of Preparative Inorganic Chemistry 2nd edition, volume 1, Academic Press 1963, Seite 545.