Kaliumpikrat
Kategorien
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- Giftiger Stoff
- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt
- Explosionsgefährlicher Stoff
- Kaliumverbindung
- Alkoholat
- Nitrobenzol
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Kaliumpikrat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
KP | ||||||||||||||||||
Summenformel | C6H2KN3O7 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 573-83-1 | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 267,19 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumpikrat ist ein gelbes explosives Pulver mit bitterem Geschmack. Kaliumpikrat ist ein Salz der Pikrinsäure mit Initialsprengstoffeigenschaften wie alle Metallsalze der Pikrinsäure. Löslich ist es in Aceton und Ethanol, in kaltem Wasser löst es sich kaum, es lässt sich dennoch eine Gelbfärbung erkennen, in heißem Wasser löst es sich nur mäßig. Unter einem 2 kg Fallhammer explodiert es mit 50%iger Wahrscheinlichkeit bei einer Fallhöhe von 21 cm.[3] Dargestellt kann es durch Neutralisation einer wässrigen Pikrinsäurelösung mit Kaliumhydroxid. Pyrotechnische Verwendung findet es in Mischung mit Kaliumnitrat in Heulsätzen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Salze der Pikrinsäure“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Salze der Pikrinsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 30. März 2009 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Urbanski: 1. Band