Kaliumperoxid

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Kristallstruktur
Kristallstruktur von Kaliumperoxid
__ K+      __ O
Allgemeines
Name Kaliumperoxid
Andere Namen
  • Dikaliumperoxid
  • Dikaliumdioxid
Verhältnisformel K2O2
CAS-Nummer 17014-71-0
Kurzbeschreibung

farbloses, amorphes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 110,20 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,14 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

490 °C[1]

Siedepunkt

Zersetzung[1]

Löslichkeit

heftige Zersetzung in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Brandfördernd
Brand-
fördernd
(O)
R- und S-Sätze R: 8
S: keine S-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Kaliumperoxid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Peroxide.

Gewinnung und Darstellung

Kaliumperoxid kann durch Reaktion von Kalium mit Sauerstoff (z.B Verbrennung) gebildet werden, wobei sich auch Kaliumoxid und Kaliumhyperoxid bilden.[4]

$ \mathrm {2\ K+\ O_{2}\longrightarrow \ K_{2}O_{2}} $

Kaliumperoxid bildet sich auch bei Kontakt von Kaliumoxid mit Luft.

Eigenschaften

Kaliumperoxid ist ein sehr reaktionsfähiger brandfördernder Feststoff, wobei er zwar selbst nicht brennbar ist, aber heftig mit brennbaren Stoffen reagiert. So zersetzt er sich heftig bei Kontakt mit Wasser.

Die Standardbildungsenthalpie von Kaliumperoxid beträgt ΔHf0 = -363 kJ/mol.[5]

Verwendung

Kaliumperoxid wird als Oxidationsmittel und Bleichmittel sowie zum Reinigen von Luft verwendet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 17014-71-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 26. Juni 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Kalium bei Seilnacht
  5. A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie 1995, 101. Auflage, de Gruyter. ISBN 3-11-012641-9, S. 1176.

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