Kaliumperoxid
Kristallstruktur | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
__ K+ __ O− | |||||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Kaliumperoxid | ||||||||||||||
Andere Namen |
| ||||||||||||||
Verhältnisformel | K2O2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 17014-71-0 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farbloses, amorphes Pulver[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 110,20 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Dichte |
2,14 g·cm−3[1] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
Zersetzung[1] | ||||||||||||||
Löslichkeit |
heftige Zersetzung in Wasser[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
| |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Kaliumperoxid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Peroxide.
Gewinnung und Darstellung
Kaliumperoxid kann durch Reaktion von Kalium mit Sauerstoff (z.B Verbrennung) gebildet werden, wobei sich auch Kaliumoxid und Kaliumhyperoxid bilden.[4]
- $ \mathrm {2\ K+\ O_{2}\longrightarrow \ K_{2}O_{2}} $
Kaliumperoxid bildet sich auch bei Kontakt von Kaliumoxid mit Luft.
Eigenschaften
Kaliumperoxid ist ein sehr reaktionsfähiger brandfördernder Feststoff, wobei er zwar selbst nicht brennbar ist, aber heftig mit brennbaren Stoffen reagiert. So zersetzt er sich heftig bei Kontakt mit Wasser.
Die Standardbildungsenthalpie von Kaliumperoxid beträgt ΔHf0 = -363 kJ/mol.[5]
Verwendung
Kaliumperoxid wird als Oxidationsmittel und Bleichmittel sowie zum Reinigen von Luft verwendet.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 17014-71-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 26. Juni 2008 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Kalium bei Seilnacht
- ↑ A. F. Holleman, E. Wiberg, N. Wiberg, Lehrbuch der Anorganischen Chemie 1995, 101. Auflage, de Gruyter. ISBN 3-11-012641-9, S. 1176.