Quecksilber(II)-chlorid
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung
- Giftiger Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff
- Quecksilberverbindung
- Chlorid
Strukturformel | |||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | |||||||||||||||||||||
Name | Quecksilber(II)-chlorid | ||||||||||||||||||||
Andere Namen |
| ||||||||||||||||||||
Summenformel | HgCl2 | ||||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 7487-94-7 | ||||||||||||||||||||
PubChem | 24085 | ||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farb- und geruchloser Feststoff[1] | ||||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||||
Molare Masse | 271,50 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||||
Dichte |
5,44 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||||
Siedepunkt |
302 °C[1] | ||||||||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
mäßig in Wasser (74 g·l−1, bei 20 °C)[1] | ||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||
MAK |
0,1 mg·m−3[1] | ||||||||||||||||||||
LD50 |
1 mg·kg−1[1] | ||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Quecksilber(II)-chlorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Chloride.
Darstellung
Quecksilber(II)-chlorid entsteht beim Erhitzen von Quecksilber(II)-sulfat mit Natriumchlorid.
- $ \mathrm {HgSO_{4}+2\ NaCl\longrightarrow HgCl_{2}+Na_{2}SO_{4}} $
Bei der Reaktion von Quecksilber(I)-chlorid mit Chlor oder von Quecksilber(II)-oxid mit Salzsäure oder auch direkt aus den Elementen Quecksilber und Chlor in beheizten Retorten entsteht Quecksilber(II)-chlorid.
Auch die Reaktion von Salzsäure mit Quecksilber(I)-Verbindungen (z.B. Quecksilber(I)-nitrat) ist möglich
- $ \mathrm {HgNO_{3}+2\ HCl\longrightarrow HgCl_{2}+H_{2}O+NO_{2}} $
Eigenschaften
Quecksilber(II)-chlorid ist eine farblose, kristalline, in Wasser mäßig lösliche, sehr giftige molekulare Verbindung, die bei 281 °C schmilzt. Da sie beim Erhitzen leicht sublimiert, bezeichnet man sie als Sublimat: Der Siedepunkt bei 302 °C ist kaum zu beobachten.[5] Im kristallinen Zustand, in der Dampfphase und in Lösung liegt Quecksilber(II)-chlorid in Form von kovalent gebundenen, linearen
Cl−Hg−Cl-Molekülen vor. In wässriger Lösung dissoziieren die Moleküle nur geringfügig in Ionen, daher leitet eine Lösung den elektrischen Strom kaum. Quecksilber(II)-chlorid ist im Vergleich zu anderen Halogeniden wie Quecksilber(II)-iodid, die in Wasser nur in Spuren löslich sind, recht gut löslich.
Aquaporine – Kanalproteine, durch die Wasser eine Biomembran passieren kann – werden durch Quecksilber(II)-chlorid bzw. Quecksilber(II)-ionen spezifisch gehemmt.[6]
Verwendung
Quecksilber(II)-chlorid wirkt pilztötend, darum wurde es früher zum Beizen von Saatgut und zur Imprägnierung von Holz verwendet (Kyanisierung). Da es außerdem antiseptisch wirkt, wurde es als Desinfektionsmittel bei Wunden verwendet. In starker Verdünnung wurde es sogar als Arzneistoff eingesetzt.[7] Aufgrund seiner fixierenden Wirkung wurde es bis um 1900 als Konservierungsmittel für anatomische Präparate benutzt. Wegen seiner Giftigkeit werden heute jedoch andere Stoffe benutzt.
Quecksilber(II)-chlorid ist Bestandteil von Ätzmitteln für die Stahl- und Kupferätzung, Katalysator in der Synthesechemie (zum Beispiel bei der Herstellung von Vinylchlorid) und wird auch als Depolarisator in Trockenbatterien verwendet.[7]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Datenblatt Quecksilber(II)-chlorid bei Merck, abgerufen am 24. April 2010.
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 7487-94-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Eintrag zu CAS-Nr. 7487-94-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 22. April 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Holleman, Wiberg: Lehrbuch der anorganischen Chemie, 91.−100. Auflage, de Gruyter, Berlin 1985.
- ↑ Ulrich Welsch, Thomas Delle: Lehrbuch Histologie. 3. Auflage, Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, 2010, ISBN 978-3-437-44431-9, Seite 19.
- ↑ 7,0 7,1 H. Hager, F.v. Bruchhausen, P. Surmann, E. Nürnberg: Hagers Handbuch Der Pharmazeutischen Praxis, Springer Verlag, 1999, ISBN 3-540-52641-2, S. 472.
Literatur
- Brockhaus ABC Chemie (VEB F. A. Brockhaus Verlag, Leipzig, 1971), S. 1159-1160.
- Friedrich Moll: Große Männer der Holzimprägnierungstechnik. In: Angewandte Chemie 1930, 43, S. 830–834.
Quecksilber(I)-Verbindungen: Quecksilber(I)-fluorid | Quecksilber(I)-chlorid | Quecksilber(I)-bromid | Quecksilber(I)-iodid
Quecksilber(II)-Verbindungen: Quecksilber(II)-fluorid | Quecksilber(II)-chlorid | Quecksilber(II)-bromid | Quecksilber(II)-iodid