Quecksilber(II)-oxid

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Kristallstruktur
Struktur von Quecksilber(II)-oxid
Allgemeines
Name Quecksilber(II)-oxid
Andere Namen
  • Quecksilberoxid
  • Merkurioxid
  • rotes Präzipitat
  • gelbes Präzipitat
  • roter Leu
Verhältnisformel HgO
CAS-Nummer 21908-53-2
Kurzbeschreibung

orange-roter, geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 216,59 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

11,1 g·cm−3 (20 °C) [1]

Schmelzpunkt

>400 °C (Zersetzung)[1]

Dampfdruck

0,12 Pa (20 °C) [1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,052 g·l−1 bei 25 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-310-300-373-410
P: 273-​280-​302+352-​304+340-​309+310 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53
S: (1/2)-45-13-28-60-61
MAK

0,1 mg·m−3[1]

LD50

18 mg·kg−1 (Ratte, peroral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Quecksilber(II)-oxid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Oxide.

Vorkommen

In natürlicher Form kommt Quecksilber(II)-oxid als sehr seltenes Mineral Montroydit vor.[5]

Gewinnung und Darstellung

Quecksilber(II)-oxid

Die rote Form von Quecksilber(II)-oxid kann durch Reaktion von Quecksilber mit Sauerstoff bei über 350 °C oder durch Pyrolyse von Quecksilber(II)-nitrat gewonnen werden, die gelbe Form durch Fällung von gelöstem Hg2+ mit Alkalien. Die unterschiedliche Farbe ist nur die Folge der unterschiedlichen Partikelgrößen, da beide Formen die gleiche Struktur mit Ketten aus linearen O-Hg-O-Einheiten und gewinkelten (108°) Hg-O-Hg-Einheiten aufweisen.

Eigenschaften

Quecksilber(II)-oxid ist ein orange-roter Feststoff, der in Wasser schlecht löslich ist. Wie Quecksilber selbst ist auch das Oxid sehr giftig. Erwärmt man Quecksilberoxid, so färbt es sich ab 400 °C fast schwarz und zerfällt dann ab 500 °C in Sauerstoff und Quecksilber:

$ \mathrm {2\ HgO\rightarrow 2\ Hg+O_{2}} $

Verwendung

Quecksilber(II)-oxid kann zur Herstellung von reinem Quecksilber verwendet werden. Schon 1774 entdeckte Joseph Priestley, dass erhitztes Quecksilber(II)-oxid Sauerstoff abgibt und sich Quecksilber bildet, wobei er das entstehende Gas jedoch nicht als Sauerstoff erkannte. Es wird ebenfalls als Kathodenmaterial bei Quecksilberoxid-Zink-Batterien verwendet.

Vergiftung

Symptomatik

Bei einer inhalativen Aufnahme kommt es zu einem Husten. Der Stoff kann über die intakte Haut aufgenommen werden. Auf der Haut selbst ruft er eine Rötung hervor. Bei einer oralen Aufnahme kommt es zu Durchfall und abdominellen Schmerzen. Prinzipiell reizt die Substanz die Atemwege, die Augen und die Haut. Ein wiederholter oder chronischer Kontakt mit Quecksilberoxid kann eine Sensibilisierung verursachen. Es kann auch zur Entwicklung von Nierenschäden kommen.

Notfallmaßnahmen

Der Patient ist mit umluftunabhängigem Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei einer oralen Aufnahme erhält der Patient 1 Gramm medizinische Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. In der Klinik kann als spezifisches Antidot Dimercaptopropansulfonat eingesetzt werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Datenblatt Quecksilber(II)-oxid bei Merck, abgerufen am 19. Januar 2011.
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Anorganische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82890“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Eintrag zu CAS-Nr. 21908-53-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 22. April 2011 (JavaScript erforderlich).
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Mineralienatlas: Montroydit

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