Quecksilber(II)-thiocyanat

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Strukturformel
Quecksilber(II)-Ion    2 · Thiocyanat-Ion
Allgemeines
Name Quecksilber(II)-thiocyanat
Andere Namen
  • Quecksilberthiocyanat
  • Quecksilberrhodanid
Summenformel Hg(SCN)2
CAS-Nummer 592-85-8
Kurzbeschreibung

weißer, geruchloser, brennbarer Feststoff[1][2]

Eigenschaften
Molare Masse 316,75 g·mol−1[1]
Aggregatzustand

fest

Dichte

3,71 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

165 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (0,7 g·l−1 bei 25 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-310-300-373-410
EUH: 032
P: 273-​280-​304+340-​302+352-​309+310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53
S: (1/2)-13-28-36-45-60-61
MAK

0,1 mg·m−3[1]

LD50

46 mg·kg−1 (oral Ratte)[5]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Quecksilber(II)-thiocyanat ist eine chemische Verbindung des Quecksilbers, die in Form eines weißen geruchlosen Pulvers vorliegt.

Gewinnung und Darstellung

Quecksilber(II)-thiocyanat kann durch Reaktion von Ammoniumthiocyanat mit Quecksilberchlorid dargestellt werden.

Verwendung

Quecksilber(II)-thiocyanat wird verwendet:

  • als Nachweismittel für Chlorid-Ionen (Farbreaktion mit Eisen(III)-nitrat zu Quecksilber(II)-chlorid und Eisen(III)-thiocyanat[6]).
  • in der Fotografie bei der Entwicklung zum Verstärken von Negativen
  • Es wurde früher auch als Scherzartikel (Pharaoschlangen) eingesetzt (bildet beim Anzünden schwarze längliche schaumige Gebilde), was sich aber aufgrund der Giftigkeit der entstehenden Quecksilberdämpfe heute verbietet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 592-85-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. Dezember 2007 (JavaScript erforderlich).
  2. Datenblatt Quecksilber(II)-thiocyanat bei Merck, abgerufen am 18. Januar 2011.
  3. 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Anorganische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82890“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Datenblatt bei Merck
  6. Bericht über Trinkwasseruntersuchungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

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