Quecksilber(II)-thiocyanat
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Strukturformel | |||||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||||
Name | Quecksilber(II)-thiocyanat | ||||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | Hg(SCN)2 | ||||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 592-85-8 | ||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung | |||||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||||
Molare Masse | 316,75 g·mol−1[1] | ||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||||
Dichte |
3,71 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
schlecht in Wasser (0,7 g·l−1 bei 25 °C)[1] | ||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||||
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MAK |
0,1 mg·m−3[1] | ||||||||||||||||||||
LD50 |
46 mg·kg−1 (oral Ratte)[5] | ||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Quecksilber(II)-thiocyanat ist eine chemische Verbindung des Quecksilbers, die in Form eines weißen geruchlosen Pulvers vorliegt.
Gewinnung und Darstellung
Quecksilber(II)-thiocyanat kann durch Reaktion von Ammoniumthiocyanat mit Quecksilberchlorid dargestellt werden.
Verwendung
Quecksilber(II)-thiocyanat wird verwendet:
- als Nachweismittel für Chlorid-Ionen (Farbreaktion mit Eisen(III)-nitrat zu Quecksilber(II)-chlorid und Eisen(III)-thiocyanat[6]).
- in der Fotografie bei der Entwicklung zum Verstärken von Negativen
- Es wurde früher auch als Scherzartikel (Pharaoschlangen) eingesetzt (bildet beim Anzünden schwarze längliche schaumige Gebilde), was sich aber aufgrund der Giftigkeit der entstehenden Quecksilberdämpfe heute verbietet.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu CAS-Nr. 592-85-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. Dezember 2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Datenblatt Quecksilber(II)-thiocyanat bei Merck, abgerufen am 18. Januar 2011.
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Anorganische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „CLP_82890“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Datenblatt bei Merck
- ↑ Bericht über Trinkwasseruntersuchungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster