Quecksilber(I)-nitrat
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Strukturformel | ||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||
Name | Quecksilber(I)-nitrat | |||||||||||||||||||
Summenformel |
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CAS-Nummer |
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Eigenschaften | ||||||||||||||||||||
Molare Masse | 525,19 g·mol−1 | |||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||
Dichte |
4,79 g·cm−3(Dihydrat)[1] | |||||||||||||||||||
Schmelzpunkt |
Zersetzung ab 70 °C [2] | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
sehr gut löslich in Wasser [2] | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||
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LD50 | ||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Quecksilber(I)-nitrat ist ein Salz des einwertigen Quecksilbers und der Salpetersäure mit der Summenformel Hg2(NO3)2.
Darstellung
Quecksilber(I)-nitrat kann als Dihydrat durch Auflösen von elementarem Quecksilber in kalter, verdünnter Salpetersäure und Kristallisation des Salzes durch vorsichtiges Einengen dargestellt werden:[8]
- $ \mathrm {2\ Hg\ +2\ HNO_{3}\longrightarrow \ Hg_{2}(NO_{3})_{2}\ +H_{2}\uparrow } $
- $ \mathrm {Hg_{2}(NO_{3})_{2}\ +\ 2\ H_{2}O\ \xrightarrow {\ } (Hg_{2}(NO_{3})_{2}\cdot 2H_{2}O)\downarrow } $
Eigenschaften und Struktur
Das hochtoxische, feste Nitrat löst sich gut in Wasser. Beim Auskristallisieren aus wässrigen Lösungen scheidet sich das Dihydrat Hg2(NO3)2 · 2 H2O in farblosen, monoklinen Kristallen ab. Das Kristallgitter des Dihydrats setzt sich aus linearen [H2O-Hg-Hg-OH2]2+-Kationen mit einem Hg-Hg-Abstand von 254 pm und daran koordinierten Nitratanionen zusammen.[1] Auch die wasserfreie Verbindung besteht aus Dimeren mit einer linearen Hg-Hg-Bindung.
Aufgrund der geringen Stabilität von Quecksilber(I)-Verbindungen disproportioniert das Nitrat im Licht und bei Temperaturerhöhung unter Dunkelfärbung zu elementarem Quecksilber und Quecksilber(II)-nitrat.
Verwendung
Quecksilber(I)-nitrat wird als Reagenz, zur Feuervergoldung, zum Schwärzen von Messing und zur Darstellung weiterer Quecksilber(I)-Verbindungen eingesetzt.[8]
Sicherheitshinweise
Wegen der sehr guten Wasserlöslichkeit ist eine Aufnahme über Haut, Schleimhäute, Atemwege und den Verdauungstrakt möglich. Im Magen wird Quecksilber(I)-nitrat zum nahezu unlöslichen Quecksilber(I)-chlorid umgesetzt. Toxikologische Untersuchungen zum Menschen liegen für Quecksilber(I)-nitrat nicht vor. Bei Tieren wie der Maus (5 mg·kg−1 intraperitoneal[6], 49,3 mg·kg−1 oral[7]) und der Ratte (170 mg·kg−1 oral) war die Giftigkeit hoch. Bei beiden Spezies traten als Vergiftungssymptome gastrointestinale Störungen wie Durchfall auf.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Wissenschaft-Online-Lexika: Eintrag zu Quecksilbernitrate im Lexikon der Chemie. Abgerufen am 26. Juni 2009
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Eintrag zu CAS-Nr. 10415-75-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 26. Juni 2009 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Anorganische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „CLP_82890“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Datenblatt Mercury(I) nitrate dihydrate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 22. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ 6,0 6,1 Archiv fuer Toxikologie. Vol. 20, Pg. 226, 1964.
- ↑ 7,0 7,1 7,2 Gigiena i Sanitariya. For English translation, see HYSAAV. Vol. 46(8), Pg. 12, 1981.
- ↑ 8,0 8,1 Franz v. Bruchhausen, Hermann Hager: Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis. 5. Auflage, Bd. 9 Stoffe P–Z, Birkhäuser, 1999, ISBN 9783540526889, S. 474—475