Quecksilber(I)-oxid

Quecksilber(I)-oxid

Wikipedia:Redaktion Chemie/ausgeblendete Strukturformel
Allgemeines
Name Quecksilber(I)-oxid
Andere Namen
  • Quecksilberoxydul (veraltet)
  • Diquecksilbermonoxid
Summenformel Hg2O
CAS-Nummer 15829-53-5
Kurzbeschreibung

schwarzer Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 417,18 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

9,9 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

100 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-310-300-373-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Sehr giftig Umweltgefährlich
Sehr giftig Umwelt-
gefährlich
(T+) (N)
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53
S: (1/2)-13-28-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Quecksilber(I)-oxid (Quecksilberoxydul) Hg2O ist eine instabile chemische Verbindung und neben Quecksilber(II)-oxid eines der beiden Oxide des Quecksilbers.

Gewinnung und Darstellung

Quecksilber(I)-oxid bildet sich bei der Reaktion von Quecksilber(I)-nitrat mit Kalilauge. Dabei bildet sich zunächst das ebenfalls instabile Quecksilber(I)-hydroxid Hg2(OH)2. Dieses zerfällt unter Abspaltung von Wasser zu Quecksilber(I)-oxid.[4]

Eigenschaften

Quecksilber(I)-oxid ist sehr instabil und zerfällt durch Licht oder Wärme zu elementarem Quecksilber und Quecksilber(II)-oxid.[4]

Die Verbindung ist in Wasser unlöslich, löslich ist sie dagegen in Salpetersäure.[5]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag bei Webelements
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Anorganische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Anorganische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 9. April 2012; die S-Sätze stammen aus der CLP (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82890“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. 4,0 4,1 Arnold F. Holleman, Nils Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 102. Auflage, de Gruyter, Berlin 2007, S. 1503, ISBN 978-3-11-017770-1.
  5. Quecksilberoxide. In: Römpp Chemie-Lexikon, Thieme, 2008 (online)