Reagenz

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Als Reagenz (das Reagenz, Betonung auf der letzten Silbe; auch das Reagens, Betonung auf dem langen a; die Reagenzien) kann ein Nachweisreagenz oder (veraltet) ein Synthesereagenz bezeichnet werden.

Nachweisreagenz

Hauptartikel: Nachweisreagenz

In der Analytik bezeichnet ein Reagenz einen Stoff, der zur Identifikation eines anderen Stoffes benutzt wird, d. h. ein Nachweismittel bei einer Nachweisreaktion. Die Zugabe des Reagenz führt zu einer chemischen Reaktion mit Bildung einer charakteristischen Fällung oder Farbänderung, die Rückschlüsse auf die An- oder Abwesenheit bestimmter Ionen oder funktioneller Gruppen erlaubt. Viele Reagenzien werden nach ihrem Entwickler bzw. Entdecker benannt, z. B. die Fehlingsche Lösung oder Bettendorfs Reagenz.

Kann mit einem Reagenz nur die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Stoffgruppe eindeutig bestimmt werden, so spricht man von einem Gruppenreagenz.

Synthesereagenz

In der Synthesechemie bezeichnet der Begriff Reagenz besonders in älterer Literatur eine Substanz, die zur Modifikation eines Reaktanten benutzt wird und während der Reaktion verbraucht wird. Ein Beispiel wäre die Grignard-Reagenz. Es wird in diesem Fall synonym zu Edukt verwendet und sollte daher laut IUPAC vermieden werden.[1]

Einzelnachweise

  1. IUPAC. Compendium of Chemical Terminology, 2nd ed. (the "Gold Book") doi:10.1351/goldbook.R05190.

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