Anisalkohol

Anisalkohol

Strukturformel
Struktur von Anisalkohol
Allgemeines
Name Anisalkohol
Andere Namen
  • 4-Methoxybenzylalkohol
  • p-Methoxybenzylalkohol
Summenformel C8H10O2
CAS-Nummer 105-13-5
PubChem 7738
Kurzbeschreibung

farblose Kristalle oder Flüssigkeit mit blumig-süßem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 138,17 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,11 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

22–25 °C[2]

Siedepunkt

259 °C[2]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-315-319-335
P: 261-​305+351+338 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22-36/37/38
S: 26-36
LD50

1200 mg·kg−1 (oral, Ratte)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Anisalkohol ist eine organische Verbindung aus der Gruppe der Methoxybenzylalkohole, die sich von Benzylalkohol und Anisol ableiten. Sie bildet farblose bis gelbliche, leicht süßlich riechende Kristalle, die bereits bei Raumtemperatur schmelzen.

Gewinnung und Darstellung

Anisalkohol lässt sich durch Reduktion (z. B.: mit NaBH4) aus Anisaldehyd gewinnen.

Die Umsetzung mit Oxidationsmitteln liefert Anisaldehyd und in weiterer Folge Anissäure.

Verwendung

Anisalkohol wird vor allem als Duftstoff verwendet.[4]

Sicherheitshinweise

Bei der Handhabung ist auf geeignete Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille) zu achten.

Gemische mit Luft sind zwischen 0,9 und 7,3 Vol.-% Anisalkohol explosiv.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Thieme Chemistry (Hrsg.): RÖMPP Online - Version 3.5. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2009.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Eintrag zu CAS-Nr. 105-13-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 18. Oktober 2012 (JavaScript erforderlich).
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Juliane Daphi-Weber, Heike Raddatz, Rainer Müller: Untersuchung von Riechstoffen – Kontrollierte Düfte, S. 94−95, in Band V der Reihe HighChem hautnah – Aktuelles aus der Lebensmittelchemie (Herausgegeben von der Gesellschaft Deutscher Chemiker) 2010, ISBN 978-3-936028-64-5.