Pelargonsäure
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Ätzender Stoff
- Lipid
- Alkansäure
- Herbizid
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Pelargonsäure | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C9H18O2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 112-05-0 | ||||||||||||||
PubChem | 8158 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit mit schwachem Geruch[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 158,24 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||
Dichte |
0,91 g·cm−3 (20 °C)[1] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
255 °C[1] | ||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||
Löslichkeit |
sehr schlecht in Wasser: 0,3 g·l−1 (25 °C)[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
>5000 mg·kg−1 (Ratte, oral)[1] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Die Pelargonsäure (Nonansäure) ist eine gesättigte Fett- bzw. Carbonsäure, die sich vom Alkan n-Nonan ableitet. Sie ist eine bei Standardbedingungen flüssige, unangenehm ranzig riechende Alkansäure. Sie ist schwerlöslich in Wasser, jedoch leichtlöslich in Alkoholen oder Essigester. Ihre Salze bzw. Ester heißen Pelargonate oder Nonanoate. Der Name leitet sich von den Pelargonien, einer Gattung der Storchschnabelgewächse, ab, da sie u. a. in deren Blättern vorkommt.
Vorkommen
Pelargonsäure kommt in Form ihrer Ester in den Blättern von Pelargonium roseum, Ajania, Rubus, sowie im Hopfenöl, Rosenöl und auch der menschlichen Haut vor. Es ist ein Produkt der Ozonolyse von Erucasäure.
Verwendung
Die Pelargonsäure dient zur Herstellung von Schmiermitteln, Alkydharzen und Weichmachern. Sie wird zudem auch als Herbizid eingesetzt. Es ist auch der Wirkstoff in manchen Fernhaltemitteln (z. B. gegen Kaninchen). Zudem lassen sich aus Pelargonsäure hydrotrope Salze herstellen.
In Deutschland und der Schweiz sind Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pelargonsäure zugelassen, in Österreich besteht keine Zulassung.[4]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu CAS-Nr. 112-05-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 26. Januar 2013 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 112-05-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland; abgerufen am 3. Januar 2009.
Weblinks
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Höhere Alkansäuren (mehr als 30 C-Atome)