Folinsäure
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Freiname | Folinsäure (modifizierter Freiname) | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C20H23N7O7 | |||||||||||||||
CAS-Nummer |
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PubChem | 6006 | |||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||
DrugBank | APRD00698 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
schwach beigefarbenes Pulver[1] | |||||||||||||||
Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||
Wirkstoffklasse |
Entgiftungsmittel für die Behandlung mit Zytostatika | |||||||||||||||
Verschreibungspflichtig: ja | ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 473,44 g·mol−1 | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
in Wasser kaum löslich[2] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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LD50 |
1063 mg·kg−1 (Ratte, intraperitoneal)[1] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Folinsäure (FA), auch Citrovorum-Faktor (CF) oder Leucovorin (LV), kurz CHO-FH4, ist das 5-Formyl-Derivat der Tetrahydrofolsäure, welche als die aktive Form der Folsäure an verschiedenen Stoffwechselprozessen (Nukleotidsynthese, Aminosäurestoffwechsel) beteiligt ist. Folinsäure wird arzneilich angewendet
- in Kombination mit 5-Fluoruracil in der Behandlung des Dickdarmkrebs,
- um die zytotoxische Wirkung von Arzneistoffen aus der Gruppe der sogenannten Folsäure-Antagonisten zu verringern oder ihr entgegenzuwirken,
- in niedriger Dosierung zur Behandlung von Folsäuremangelzuständen, die durch diätetische Maßnahmen nicht zu beheben sind.
Chemie
Die meisten Fertigarzneimittel enthalten ein Racemat aus L- und D-Folinsäure, mittlerweile sind aber auch Präparate mit der reinen, biologisch aktiven Form (L-(−)-Isomer, Levofolinsäure) verfügbar. Eingesetzt werden das Calcium-Salz (Calciumfolinat) sowie das Dinatrium-Salz (Natriumfolinat).
Pharmakologische Wirkung und Anwendungsgebiete
Kombinationstherapie mit 5-Fluoruracil
Folinsäure wird in synergistischer Kombination mit dem Zytostatikum 5-Fluoruracil (5-FU) in der Chemotherapie zur Behandlung von Dickdarmkrebs und anderen Tumoren verwendet. Folinsäure bindet an das Enzym Thymidilat-Synthase und führt dadurch zur Erniedrigung der intrazellulären Thymidilat-Konzentration, wodurch die zytostatische Wirkung von 5-FU verstärkt wird.
„Leukovorin-Rescue“ bei Therapie mit hochdosiertem Methotrexat
Folinsäure wird als Antidot bei Therapien mit Methotrexat (MTX) eingesetzt. Methotrexat wirkt als Folsäure-Antagonist und hemmt kompetitiv und reversibel das Enzym Dihydrofolat-Reduktase (DHFR). Bei hochdosierter Methotrexat-Gabe muss eine sogenannte „Leukovorin-Rescue“ erfolgen, d. h. die Wirkung des Methotrexats muss durch regelmäßige Gabe von Leukovorin antagonisert werden, da sonst eine schwere Knochenmark- und Schleimhauttoxizität (Mukositis) auftritt. In der Praxis wird dabei meist so verfahren, dass Methotrexat als Infusion über ca. 4 Stunden verabreicht wird und 24 Stunden nach der Infusion beginnt man mit der Leukovorin-Rescue (alle 6 Stunden eine Infusion mit Leukovorin), solange bis der Methotrexat-Spiegel eine kritische Grenze unterschritten hat (< 0,1 µM).
Antidot gegen Trimetrexat, Trimethoprim und Pyrimethamin
Ähnlich wie in der Therapie mit hochdosiertem Methotrexat ist Folinsäure auch als Antidot bei der Hochdosistherapie mit den Folsäure-Antagonisten Trimetrexat, Trimethoprim und Pyrimethamin indiziert.
Behandlung von Folsäuremangelzuständen
Wenn ein Vitamin-B12-Mangelzustand differentialdiagnostisch ausgeschlossen wurde, kann Folinsäure in niedriger Dosierung (maximal 15 mg pro Tag) zur Behandlung von Folsäuremangelzuständen angewendet werden.
Weblinks
- Arzneimittel-Kompendium der Schweiz: Folinsäure-Präparate
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Datenblatt Folinic acid calcium salt hydrate bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. April 2011.
- ↑ The Merck Index. An Encyclopaedia of Chemicals, Drugs and Biologicals. 9. Auflage, 1976, ISBN 911910-26-3 (formal falsche ISBN), S. 544.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
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