Thallium(I)-chlorat
Kategorien
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- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt
- Umweltgefährlicher Stoff
- Thalliumverbindung
- Chlorat
Strukturformel | ||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||
Name | Thallium(I)-chlorat | |||||||||||||||||||
Andere Namen |
Thalliumchlorat | |||||||||||||||||||
Summenformel | TlClO3 | |||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 13453-30-0 | |||||||||||||||||||
PubChem | 61610 | |||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
Feststoff[1] | |||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||
Molare Masse | 287,82 g·mol−1 | |||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
leicht löslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Thallium(I)-chlorat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Thalliumverbindungen und Chlorate.
Gewinnung und Darstellung
Thallium(I)-chlorat kann durch Reaktion von Thallium(I)-sulfat mit Bariumchlorat hergestellt werden.
Eigenschaften
Thallium(I)-chlorat ist ein Feststoff, welcher leicht löslich in Wasser ist.[1] Er zersetzt sich bei Erhitzung, wobei Chlorverbindungen und Thalliumverbindungen (Thallium(III)-oxid und Thallium(I)-chlorid) entstehen.[4]
- $ \mathrm {7\ TlClO_{3}\longrightarrow 3\ Tl_{2}O_{3}+TlCl+6\ ClO_{2}} $
Thallium(I)-chlorat ist ein starkes Oxidationsmittel und muss wie alle Chlorate vorsichtig gehandhabt werden.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu CAS-Nr. 13453-30-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 22. Dezember 2010 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Thalliumverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Thalliumverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 30. März 2009 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Andrew Knox Galwey and Michael E. Brown; Thermal decomposition of ionic solids, S. 371; ISBN 978-0444824370