Bismut(III)-iodid

Bismut(III)-iodid

Kristallstruktur
Kristallstruktur von Bismut(III)-iodid
__ Bi3+ __ I
Allgemeines
Name Bismut(III)-iodid
Andere Namen

Bismuttriiodid

Verhältnisformel BiI3
CAS-Nummer 7787-64-6
Kurzbeschreibung

dunkelgraues Pulver mit säuerlichem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 589,69 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

5,78 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

408 °C[1]

Siedepunkt

ca. 500 °C[1]

Löslichkeit

unlöslich in Wasser, gut löslich in Ethanol (500 g/l)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
05 – Ätzend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 314
P: 280-​305+351+338-​310 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 34
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Bismut(III)-iodid ist ein Salz des Bismuts mit der Iodwasserstoffsäure. Es besitzt die Verhältnisformel BiI3. Bismut liegt hierbei in der Oxidationsstufe +3 vor.

Darstellung

Bismut(III)-iodid kann direkt aus den Elementen synthetisiert werden. Hierzu werden feinverteiltes Bismut und Iod zusammen erhitzt.[4]

$ \mathrm {2\ Bi\ +\ 3\ I_{2}\longrightarrow \ 2\ BiI_{3}} $

Eigenschaften

Es handelt sich um einen grauen bis schwarzen Feststoff, der bei 408 °C schmilzt. Sublimiert bzw. rekristallisiert bildet es schwarz-fettglänzende, graphitähnliche Blättchen. Bismut(III)-iodid kristallisiert im hexagonalen Kristallsystem.
Da Bismut(III)-iodid unlöslich in Wasser ist, kann es zum Nachweis von Bismut genutzt werden. Aus Bi(III)-haltigen Lösungen fällt bei Zugabe eines wasserlöslichen Iodidsalzes (beispielsweise Kaliumiodid) graues Bismut(III)-iodid aus und zeigt so die Anwesenheit von Bismut an. Der Niederschlag löst sich bei weiterer Zugabe des Iodidsalzes unter Bildung eines orangefarbenen Tetraiodobismutat-Komplexes ([BiI4]) wieder auf.[5]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Datenblatt Bismut(III)-iodid bei AlfaAesar, abgerufen am 7. Januar 2010 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 2,2 Datenblatt Bismut(III)-iodid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 13. März 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. H. Erdmann, F. L. Dunlap: Handbook of Basic Tables for Chemical Analysis, John Wiley & Sons New York, S. 76.
  5. Jander, Blasius, Strähle: Einführung in das anorganisch-chemische Praktikum. 14. Auflage. Hirzel, Stuttgart 1995, ISBN 978-3-77-760672-9.