2-Iodpropan
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | 2-Iodpropan | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C3H7I | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 75-30-9 | ||||||||||||||||||
PubChem | 6362 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit mit charakteristischem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 169,99 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||||||
Dichte |
1,70 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
89 °C[1] | ||||||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
schlecht in Wasser (1,4 g·l−1 bei 20 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Brechungsindex |
1,498 (20 °C)[2] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
2-Iodpropan ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der aliphatischen, gesättigten Halogenkohlenwasserstoffe.
Darstellung
2-Iodpropan kann aus Isopropanol durch Umsetzung mit rotem Phosphor und Iod dargestellt werden.[4]
Auch die Addition von Iodwasserstoff an Propen führt über eine elektrophile Addition nach Markownikow zu 2-Iodpropan.
Eigenschaften
2-Iodpropan ist eine licht- und luftempfindliche, leicht flüchtige, farblose bis rötliche Flüssigkeit. Als technisches Produkt wird es mit Silber stabilisiert in den Handel gebracht. Bei Kontakt oder Mischung mit starken Oxidationsmitteln oder starken Basen erfolgt eine heftige Reaktion.
Literatur
- Hiroshi Teranishi, Sidney W. Benson: "Kinetics of Pyrolysis of Isopropyl Iodide", in: J. Chem. Phys. 1964, 40 (10); doi:10.1063/1.1724930.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu CAS-Nr. 75-30-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. Mai 2009 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Datenblatt 2-Iodpropan bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. April 2010.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Autorengemeinschaft: Organikum, 21. Auflage, Johann Ambrosius Barth, Leipzig · Berlin · Heidelberg 2001, ISBN 3-527-29985-8, S. 230.