Leichtentzündliche Stoffe

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    Leichtentzündlich
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Die folgenden Stoffe werden nach EG-Richtlinie RL 67/548/EWG als leichtentzündlich eingestuft:

  • Stoffe, die sich bei Raumtemperatur an der Luft ohne Energiezufuhr erhitzen und schließlich entzünden können,
  • Feststoffe, die sich bei kurzzeitiger Einwirkung einer Zündquelle leicht entzünden und nach deren Entfernung weiterbrennen oder -glimmen können,
  • Flüssigkeiten, die einen niedrigen Flammpunkt haben (unter 21 °C),
  • Stoffe, die bei Berührung mit Wasser oder feuchter Luft hochentzündliche Gase entwickeln (mindestens 1 l/kg/h)

Beispiele: Aceton, Ethanol

  • Gemäß Definition in der Publikation VdS 2046, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind als „leicht entzündlich“ solche brennbare Stoffe einzustufen, die der Flamme eines Zündholzes 10 s lang ausgesetzt, nach der Entfernung der Zündquelle von selbst weiterbrennen oder weiterglimmen. Hierunter können fallen: Heu, Stroh, Strohstaub, Mehl, Hobelspäne, lose Holzwolle, Magnesiumspäne, Reisig , loses Papier, Baum- und Zellwollfasern , Kunststoffe, Lacke, Lösungsmittel und Öle.[1]

Siehe auch: entzündliche Stoffe, hochentzündliche Stoffe, brandfördernde Stoffe, Gefahrstoff

Fußnoten

  1. Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt. In: VdS 2046. VdS Verlag, 2008, abgerufen am 7. Mai 2012 (PDF).

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