Pethoxamid

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Strukturformel
Strukturformel von Pethoxamid
Allgemeines
Name Pethoxamid
Andere Namen

2-Chlor-N-(2-ethoxyethyl)- N-(2-methyl-1-phenylprop- 1-enyl)acetamid

Summenformel C16H22ClNO2
CAS-Nummer 106700-29-2
PubChem 6450826
Kurzbeschreibung

kristalliner Feststoff [1]

Eigenschaften
Molare Masse 295,81 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

37,5 °C [1]

Dampfdruck

0,34 mPa (25 °C) [1]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-317-410
P: 273-​280 [4]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Gesundheitsschädlich Umweltgefährlich
Gesundheits-
schädlich
Umwelt-
gefährlich
(Xn) (N)
R- und S-Sätze R: 22-43-50/53
S: (2)-24-37-46-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Pethoxamid (von der ISO anerkannte Bezeichnung) ist ein Herbizid. Es zählt zur chemischen Gruppe der Amide, genauer zu den Chloracetamiden. Es ist ein systemisches Herbizid, das durch Wurzeln und junge Triebe aufgenommen wird. Pethoxamid stört die Zellteilung und damit das Wachstum unerwünschter Gewächse (verschiedene Gräser und breitblättrige Unkräuter) und ist zur Anwendung vor oder kurz nach deren Keimung im Mais-, Reis-, und Sojabohnenanbau vorgesehen.

Geschichte und Verwendung

Pethoxamid wurde von der japanischen Tokuyama Corporation in Zusammenarbeit mit der ebenfalls japanischen Arysta LifeScience Corporation und der deutschen Stähler Agrochemie entwickelt. Im Jahre 2000 richtete Stähler Agrochemie im Auftrag der anderen Betriebe eine Anfrage an die Europäische Kommission, Pethoxamid in die Anlage I (zugelassene Wirkstoffe) der europäischen Richtlinie 91/414/EWG aufnehmen zu lassen. Die darauf folgende Untersuchung brachte keine Probleme zu Tage, sodass die Europäische Kommission am 7. Juli 2006 beschloss, Pethoxamid in die Anlage I aufzunehmen und Mittel mit Pethoxamid in Mitgliedsstaaten der EU zugelassen werden konnten. Die Gültigkeitsdauer läuft bis 31. Juli 2016.[6] In Belgien ist das Produkt Successor 600 auf Pethoxamidbasis von Stähler International (der früheren Stähler Agrochemie) für den Maisanbau zugelassen.

Pethoxamid ist in Pflanzenschutzmitteln enthalten, die in Deutschland beim Maisanbau gegen Kamille, Hühnerhirse und Borstenhirsen einsetzbar sind. In der Schweiz und Österreich ist der Wirkstoff zudem unter anderem beim Anbau von Soja und Ölkürbissen zulässig.[7]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt bei herts.ac.uk.
  2. 2,0 2,1 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Datenblatt.
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 106700-29-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Datenblatt Pethoxamid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 18. April 2011.
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union: RICHTLINIE 2006/41/EG DER KOMMISSION vom 7. Juli 2006 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Clothianidin und Pethoxamid, 8. Juli 2006.
  7. Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland; abgerufen am 2. Januar 2009.

Weblinks

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