Natriumiodat

Natriumiodat

Strukturformel
Natriumion Iodation
Allgemeines
Name Natriumiodat
Andere Namen

iodsaures Natrium

Summenformel NaIO3
CAS-Nummer 7681-55-2
Kurzbeschreibung

farb- und geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 197,89 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

4,28 g·cm−3[1]

Löslichkeit

mäßig in Wasser (19,8 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
03 – Brandfördernd 07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 272-302-334
P: 220-​261-​342+311 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Brandfördernd Gesundheitsschädlich
Brand-
fördernd
Gesundheits-
schädlich
(O) (Xn)
R- und S-Sätze R: 8-22-42/43
S: (2)-17-22-36/37-45
LD50

505 mg·kg−1 (Maus, peroral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Natriumiodat ist eine chemische Verbindung (genauer das Natriumsalz der Iodsäure) aus der Gruppe der Iodate. Es ist ein licht-, luft- und feuchtigkeitsempfindlicher, farb- und geruchloser Feststoff.

Vorkommen

Natürlich kommt Natriumiodat in einigen Mineralien und Verbindungen z.B. als Beimengung in Chilesalpeter vor.

Gewinnung und Darstellung

Natriumiodat kann durch Reaktion einer Natrium enthaltenden Base wie zum Beispiel Natriumhydroxid mit Iodsäure hergestellt werden:

$ \mathrm {HIO_{3}+NaOH\longrightarrow NaIO_{3}+H_{2}O} $

Weiterhin ist die Darstellung durch Reaktion von Iod mit einer heißen Natriumhydroxidlösung möglich:

$ \mathrm {3\;I_{2}+6\;NaOH\longrightarrow NaIO_{3}+5\;NaI+3\;H_{2}O} $

Eigenschaften

Natriumiodat ist ein Oxidationsmittel. Es kristallisiert im orthorhombischen Kristallsystem mit den Gitterparametern a = 5,75 Å, b = 6,37 Å und c = 4,05 Å.[3]

Verwendung

Natriumiodat wird als Konservierungsmittel in der Lebensmittelindustrie und als Zusatzstoff in iodiertem Speisesalz eingesetzt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Datenblatt Sodium iodate, puriss. p.a., ≥99.5% (RT) bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 29. September 2012.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. I. Náray-Szabó, J. Neugebauer: "The Crystal Structure of Sodium Iodate" in J. Am. Chem. Soc. 1947, 69(6), S. 1280-1283. doi:10.1021/ja01198a016