Melarsoprol
Strukturformel | |||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||
Freiname | Melarsoprol | ||||||||||||||||
Andere Namen |
(IUPAC) 2-(4-((4,6-Diamino-1,3,5-triazin-2-yl)- amino)phenyl)-1,3,2-dithiarsolan-4-methanol | ||||||||||||||||
Summenformel | C12H15AsN6OS2 | ||||||||||||||||
CAS-Nummer | 494-79-1 | ||||||||||||||||
PubChem | 10311 | ||||||||||||||||
ATC-Code | |||||||||||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||||||||||
Wirkstoffklasse |
Antiprotozoikum | ||||||||||||||||
Verschreibungspflichtig: Ja | |||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||
Molare Masse | 398,34 g·mol−1 | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Melarsoprol ist ein Arzneistoff mit Arsen und Melamin als Strukturelementen. Es wird zur Behandlung des späten Stadiums der afrikanischen Trypanosomiasis (Schlafkrankheit) verwendet und ist unter den Handelsnamen Mel B oder Arsobal® erhältlich; eine Zulassung in Europa liegt nicht vor.
Da Melarsoprol eine giftige Arsenverbindung ist, darf die hochgefährliche Behandlung nur unter Aufsicht eines Arztes durchgeführt werden. Die Behandlung verursacht eine Reihe von Nebenwirkungen, darunter: Krämpfe, Fieber, Ohnmacht, Ausschlag, Blut im Stuhl, Übelkeit und Erbrechen. Gefürchtet ist insbesondere eine Enzephalopathie, die in 5 bis 10 % der Fälle zum Tode führt.
Eflornithin ist eine modernere und weit weniger gefährliche Behandlung für die Schlafkrankheit, aber es ist bei Infektionen mit Trypanosoma brucei rhodesiense wirkungslos, teuer, schwierig zu bekommen und daher kommt der meiste Bestand aus Spenden des Herstellers Sanofi-Aventis.
Das Fertigpräparat Arsobal® ist derzeit außer Vertrieb.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Arsenverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Arsenverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31. März 2009 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ ABDA-Datenbank (Stand: 4. Dezember 2009).