Kaliumsilicat

Kaliumsilicat

Kristallstruktur
Keine Kristallstruktur vorhanden
Allgemeines
Name Kaliumsilicat
Andere Namen
  • Kaliwasserglas
  • Kaliumsilikat
Verhältnisformel K2O5Si2
CAS-Nummer
  • 1312-76-1
  • 10006-28-7 (als K2O3Si)
PubChem 66200
Kurzbeschreibung

Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 214,36 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,25−1,60 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

905 °C[2]

Löslichkeit

löslich in Wasser (360 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumsilicat ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Kaliumverbindungen und Silicate. Es ist in der Regel eine nicht genau stöchometrische Substanz mit der Formel K2O·nO2Si (also Kaliumoxid und Siliziumdioxid), wobei n bei Tetrakaliumorthosilicat 0,5 ist und bei kommerziell verfügbaren Produkten das Verhältnis zwischen 1,5 und 5,0 liegt.[2]

Gewinnung und Darstellung

Man gewinnt Kaliumsilicat durch Zusammenschmelzen von Quarzsand, Kaliumcarbonat und Kohle (alles fein pulverisiert). Das so erhaltene, feste Gemisch aus Kaliumsilicat und Kieselsäure wird häufig für die weitere Verwendung unter Druck mit überhitztem Wasser in eine sirupartige Lösung verwandelt.[4]

Eigenschaften

Kaliumsilicat ist ein glasartiger Feststoff, welcher löslich in Wasser ist.[1]

Verwendung

Kaliumsilicat wird als Bindemittel und Klebstoff (für Mineralfarben und -putze, Feuerfestmörtel, Baustoffe) verwendet.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 1312-76-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 17. Mai 2011 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 2,2 OECD: lösliche Silikate, (englisch, pdf)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Kremer Pigmente: Kaliwasserglas
  5. vanbaerle: Kaliumsilikat