Ammoniumhydrogendifluorid
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Giftiger Stoff
- Ätzender Stoff
- Ammoniumverbindung
- Fluorid
Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Ammoniumhydrogendifluorid | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
Ammoniumbifluorid, Ambi | ||||||||||||||||||
Summenformel | NH4HF2 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 1341-49-7 | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Schuppen mit stechendem Geruch[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 57,04 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
1,5 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Siedepunkt |
230 °C[2] | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
gut in Wasser (630 g·l−1 bei 20 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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MAK |
1 mg·m−3[1] | ||||||||||||||||||
LD50 |
130 mg·kg−1 (Ratte, oral)[2] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Ammoniumhydrogendifluorid ist ein saures Ammoniumsalz der Fluorwasserstoffsäure.
Eigenschaften
Ammoniumhydrogendifluorid bildet farblose, leicht zerfließende, in Wasser leicht lösliche Kristalle. Es ätzt Glas und wird des Weiteren industriell zur Fleckenentfernung und in der Erdölindustrie verwendet, um sich durch Granitschichten zu arbeiten. Dies funktioniert, da Ammoniumhydrogendifluorid Fluorwasserstoffsäure bildet, welche den Quarz im Granit angreift.
Reaktionen
Beim starken Erhitzen zerfällt es in Ammoniak und Fluorwasserstoff.
$ \mathrm {NH_{4}HF_{2}(s)\rightarrow NH_{3}(g)+2\ HF(g)} $
Synthese
Die Darstellung von Ammoniumhydrogendifluorid erfolgt durch Umsetzung von wässriger Ammoniaklösung mit Flusssäure im Molverhältnis 1 : 2 und anschließender Kristallisation aus Wasser.
$ \mathrm {NH_{3}(aq)+\ 2\ HF(aq)\rightarrow \ NH_{4}HF_{2}(aq)} $
Vorsichtsmaßnahmen
Ammoniumhydrogendifluorid ist ätzend und giftig. Berühren mit Haut und Augen vermeiden. Nicht verschlucken.
Entsorgung
Gelöstes Fluorid als Calciumfluorid ausfällen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Eintrag zu CAS-Nr. 1341-49-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 31.12.2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 2,2 www.chemdat.de
- ↑ 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 1341-49-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.