Ziram
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- Giftiger Stoff
- Zinkverbindung
- Carbonsäurensalz
- Dithiocarbamat
- Pflanzenschutzmittel (Wirkstoff)
- Fungizid
- Repellent
Strukturformel | |||||||||||||||||||||
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Strukturformel von Ziram (Dimer) | |||||||||||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||||||||||
Name | Ziram | ||||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H12N2S4Zn | ||||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 137-30-4 | ||||||||||||||||||||
PubChem | 3485262 | ||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weiß bis gelbliches, geruchloses, brennbares Pulver[1] | ||||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||||
Molare Masse | 305,83 g·mol−1 | ||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||||
Dichte |
1,66 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||||
Siedepunkt |
Zersetzung ab 250 °C[2] | ||||||||||||||||||||
Dampfdruck |
1,33·10-5 Pa[3] | ||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser (65 mg·l−1 bei 25 °C)[1] | ||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||||
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LD50 |
650–1400 mg·kg−1 (Ratte, peroral)[7] | ||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Ziram ist die Kurzbezeichnung einer chemischen Verbindung des Zinks aus der Gruppe der Dithiocarbamate (genauer das Zinksalz von Dimethyldithiocarbamat), welche häufig als Pestizid verwendet wird. Es liegt in Form eines weiß bis gelblichen Pulvers vor, welches sich bei Einwirkung von UV-Licht oder in alkalischen Medien zersetzt.
Gewinnung und Darstellung
Ziram wird durch Reaktion von Dimethylamin und Kohlenstoffdisulfid in Gegenwart einer Zinkverbindung (einer Base oder eines Amins) hergestellt.[8]
Verwendung
Ziram wird als Blattfungizid im Obst- (meist Steinobst), Wein-, Gemüse- und Zimmerpflanzenanbau (etwa gegen Schorf) sowie als Repellent gegen Wildverbiss und Vogelfraß eingesetzt. In der Schweiz bestehen Zulassungen für den Einsatz gegen die Kräuselkrankheit bei Pfirsichen und Nektarinen. Nach den österreichischen Bestimmungen kann Ziram verwendet werden, um gebeiztes Saatgut vor Vogelfraß zu schützen. In Deutschland ist Ziram derzeit nicht zugelassen. Maissaatgut, welches in Österreich mit dem Wirkstoff Ziram (Handelsprodukt KORIT) gegen Vogelfraß gebeizt wurde, ist durch den Eintrag des Wirkstoffs Ziram in der „EU-Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln“ in Deutschland vertriebs- und aussaatfähig.[9] Weiterhin wird es als Vulkanisationsbeschleuniger bei der Herstellung von Gummi und Kautschuk verwendet.
Sicherheitshinweise
Unter Vulkanisationsbedingungen können aus Ziram Spuren von karzinogenem N-Nitrosodimethylamin entstehen.
Toxikologie
Die WHO hat für Ziram einen ADI-Wert von 0,02 mg je kg und Tag festgelegt.[7]
Siehe auch
- Thiuram
- Maneb
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 137-30-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21.10.2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ IUCLID Datenblatt der EU (englisch). Abgerufen am 29. Juli 2011.
- ↑ Hornsby, A.G., Wauchope, R.D., Herner, A.E. (1996) Pesticide Properties in The Environment. Springer-Verlag, Inc., New York.
- ↑ 4,0 4,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 137-30-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Datenblatt Ziram bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 26. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ 7,0 7,1 Datenblatt bei Extension Toxicology Network.
- ↑ Datenblatt von Primary Information Services (englisch).
- ↑ Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland; abgerufen am 16. Dezember 2008.