Tributylamin

Tributylamin

Strukturformel
Struktur von Tributylamin
Allgemeines
Name Tributylamin
Andere Namen
  • N,N-Dibutyl-1-butanamin
  • Tri-n-butylamin
Summenformel C12H27N
CAS-Nummer 102-82-9
PubChem 7622
Kurzbeschreibung

farblose bis gelbliche, hygroskopische Flüssigkeit mit aminartigem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 185,35 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

0,78 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

−70 °C[1]

Siedepunkt

214 °C[1]

Dampfdruck

0,37 hPa (20 °C)[1]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (50 mg·l−1)[1]

Brechungsindex

1,429[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-311-302-315-411
P: 260-​273-​280-​284-​310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 22-23/24-38-51/53
S: 36/37-45-61
LD50

oral Ratte: 114 mg·kg−1[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Tributylamin ist eine chemische Verbindung die vor allem als Lösungsmittel bei Synthesen eingesetzt wird. Es gehört zur Stoffklasse der Amine.

Eigenschaften

Tributylamin ist eine Base, ist jedoch auf Grund der relativ größeren Butylgruppen sterisch stärker gehindert als das häufiger verwendete Triethylamin.

Verwendung

Tributylamin wird verwendet als:

Sicherheitshinweise

Da Tributylamin zur Herstellung von Betäubungsmitteln eingesetzt werden kann, steht es auf der Überwachungsliste des Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) bzw. Verordnung (EWG) Nr. 3677/90[4].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Eintrag zu CAS-Nr. 102-82-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Juli 2011 (JavaScript erforderlich).
  2. http://docs.appliedbiosystems.com/pebiodocs/00114249.pdf
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. http://www.kmf-laborchemie.de/pdf/GUEG_Liste_A_Drogen-Vorprodukte.pdf