Tellurwasserstoff

Tellurwasserstoff

Strukturformel
Struktur von Tellurwasserstoff
Allgemeines
Name Tellurwasserstoff
Andere Namen

Monotellan

Summenformel H2Te
CAS-Nummer 7783-09-7
PubChem 21765
Kurzbeschreibung

farbloses Gas mit stechendem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 129,62 g·mol−1
Aggregatzustand

gasförmig

Dichte

5,76 kg·m−3 (0 °C)[1]

Schmelzpunkt

−49 °C[1]

Siedepunkt

−1,25 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Hochentzündlich Sehr giftig
Hoch-
entzündlich
Sehr giftig
(F+) (T+)
R- und S-Sätze R: 12-26
S: (1)-9-16-33-36-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Tellurwasserstoff, auch Monotellan, ist eine chemische Verbindung aus Tellur und Wasserstoff und stellt ein sehr giftiges, leicht kondensierbares Gas dar. Es entsteht durch die Protolyse von salzartigen Telluriden in Säuren, wie beispielsweise bei der Umsetzung von Aluminiumtellurid mit Salzsäure:[4]

$ \mathrm {Al_{2}Te_{3}+6HCl\rightarrow 3H_{2}Te+2AlCl_{3}} $

Tellurwasserstoff riecht ähnlich unangenehm wie Arsenwasserstoff. Das Gas ist leicht in Wasser löslich, zersetzt sich an der Luft und verbrennt mit bläulicher Flamme zu Tellurdioxid und Wasser. In Wasser bildet sich die mittelstarke und durch Oxidation unbeständige Tellurwasserstoffsäure.

Strukturdarstellung von Tellurwasserstoff Tellurwasserstoff ist gewinkelt aufgebaut (Bindungswinkel 89,5 °), die Bindungslänge Te–H beträgt jeweils 169 pm.[5]

Weblinks

  • Tellurwasserstoff in P. J. Linstrom, W. G. Mallard (Hrsg.): NIST Chemistry WebBook, NIST Standard Reference Database Number 69. National Institute of Standards and Technology, Gaithersburg MD

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Eintrag zu Tellurwasserstoff in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 12. November 2007 (JavaScript erforderlich).
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. G. Brauer (Hrsg.): Handbook of Preparative Inorganic Chemistry, 2nd ed., vol. 1, Academic Press 1963, S. 439–441.
  5. Nils Wiberg, Egon Wiberg und Arnold Fr. Holleman: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. Gruyter Verlag; 102., stark umgearb. u. verb. Auflage 2007; ISBN 978-3-11-017770-1; S. 627.