Ponceau S
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Ponceau S | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C22H16N4Na4O13S4 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 6226-79-5 | ||||||||||||||
PubChem | 9570221 | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 760,57 g·mol−1 (672,64 g·mol−1, freie Säure) | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Ponceau S ist ein roter Azofarbstoff, der oft genutzt wird, um Proteine auf einer Nitrocellulose- oder PVDF-Membran reversibel anzufärben.
Verwendung
Beim Western Blot dient der Farbstoff zur Überprüfung, ob Protein auf die Membran übertragen wurde. Ponceau S bindet reversibel an die positiv geladenen Aminogruppen der Proteine. Eine Ponceau-S-Färbung ist sehr leicht mit Wasser auszuwaschen, um die Membran z. B. für die Immundetektion mit Antikörpern weiterzuverwenden.
Ein weit verbreitetes Rezept für die Färbung ist 0,1 % Ponceau S in 5 % Essigsäure oder 2 % Ponceau S in 30 % Trichloressigsäure und 30 % 5-Sulfosalicylsäure (2-Hydroxy-5-sulfobenzoesäure).
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Ponceau S bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 21. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.