Periodsäure

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Strukturformel
Strukturformel von ortho-Periodsäure
Allgemeines
Name Periodsäure
Andere Namen
  • Perjodsäure
  • Überiodsäure
  • Orthoperiodsäure
Summenformel H5IO6
CAS-Nummer 10450-60-9
PubChem 25289
Kurzbeschreibung

farbloser, fast geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 227,95 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

122 °C[1]

Siedepunkt

Zersetzung bei 130–140 °C[1]

Löslichkeit
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
03 – Brandfördernd 05 – Ätzend

Gefahr

H- und P-Sätze H: 271-314
P: 210-​221-​301+330+331-​305+351+338-​309+310 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Ätzend Brandfördernd
Ätzend Brand-
fördernd
(C) (O)
R- und S-Sätze R: 8-34
S: 26-36/37/39-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Periodsäure, auch Perjodsäure, ist eine Säure des Elements Iod. Ihre Salze heißen Periodate und können als Oxidationsmittel beispielsweise in organischen Synthesen dienen.

Eigenschaften

Die Verbindung ist als Orthoperiodsäure (H5IO6) die einzige in Wasser beständige Iod(VII)-Säure.

Sie ist ein starkes Oxidationsmittel und eine schwache mehrbasige Säure mit einem pKs-Wert von 3,29.[4]

Sie hat eine nahezu oktaedrische Struktur, wobei die Doppelbindung zum Sauerstoff mehr Platz beansprucht und damit eine Ligandenebene etwas eindrückt. Es ergeben sich Winkel von unter 90° zwischen den Liganden.

Beim Erhitzen im Vakuum bilden sich durch Kondensation Triperiodsäure (H7I3O14) und daraus meta-Periodsäure ((HIO4)n).

Herstellung

Orthoperiodsäure wird aus Bariumorthoperiodat und Salpetersäure hergestellt. Man macht sich zunutze, dass Bariumnitrat in Salpetersäure unlöslich ist.[5]

$ \mathrm {Ba_{3}H_{4}(IO_{6})_{2}+6\ HNO_{3}\rightleftharpoons \ 2\ H_{5}IO_{6}+3\ Ba(NO_{3})_{2}} $

Verwendung

siehe PAS-Reaktion

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Datenblatt Periodsäure zur Synthese bei Merck, abgerufen am 4. November 2012.
  2. 2,0 2,1 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Cotton-Wilkinson: Anorganische Chemie, 3. Auflage, Verlag Chemie, Weinheim 1974, ISBN 3-527-25503-6.
  5. G. Brauer (Hrsg.): Handbook of Preparative Inorganic Chemistry, 2nd ed., Vol. 1, Academic Press 1963, S. 322–323.

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