Fusidinsäure
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Freiname | Fusidinsäure | ||||||||||||||
Andere Namen |
(17Z)-16β-Acetoxy-3α,11α-dihydroxy- (4α,8α,9β,13α,14β)-29-nordammara- 17(20),24-dien-21-säure | ||||||||||||||
Summenformel | C31H48O6 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 6990-06-3 | ||||||||||||||
ATC-Code | |||||||||||||||
DrugBank | DB02703 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Kristalle [1] | ||||||||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||||||||
Verschreibungspflichtig: Ja | |||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 516,71 g·mol−1 | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Ethanol, Aceton, Chloroform, wenig löslich in Wasser [1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Fusidinsäure ist eine tetracyclische Triterpensäure mit einem 29-Nordammaran-Grundgerüst (Fusidan) aus dem Pilz Fusidium coccineum, die als bakteriostatisches Antibiotikum durch Bindung an einen Elongationsfaktor (EF-G) die Proteinsynthese am bakteriellen Ribosom verhindert.
Anwendung
Sie wird hauptsächlich gegen Infektionen der Augen und der Haut durch Staphylokokken lokal eingesetzt, kann aber auch als Tablette oder Infusion systemisch verabreicht werden.
Fusidinsäure wirkt außer auf Staphylokokken auch auf Neisserien, Clostridien und Corynebakterien.
Fusidinsäure gelangt auch gut in Knochen und Gelenke; sie wird in der Leber verstoffwechselt und über die Galle ausgeschieden.
Handelsnamen
Fucidin (CH), Fucidine (D), Fucithalmic (D, A, CH), Fusicutan (D)
- Kombinationspräparate
Fucicort (D, CH), Fucidin H (CH)
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Thieme Chemistry (Hrsg.): Römpp Online. Version 3.1. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2007.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Datenblatt Fusidic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 2. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Fusidinsäure bei ChemIDplus.
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