Brandmelder

Brandmelder

(Weitergeleitet von Feuermelder)

Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen bezeichnet. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, die den Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften erkennen, und nicht-automatischen Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen. Sinn des Brandalarms ist das Initiieren von Maßnahmen zur Brandbekämpfung, der Warnung von Personen innerhalb eines Gebäudes und, zum Sach- und Personenschutz, meist die Alarmierung von zuständigem Sicherheitspersonal oder auch der Feuerwehr.

Im 19. Jahrhundert wurde der Begriff Feuertelegraph für verschiedene elektrische, mechanische und akustische Brandmeldeanlagen (BMA) verwendet. Brandmeldeanlagen müssen heute nach DIN 14675 und den Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB), die von den einzelnen Landkreisen bzw. unter Leitung der örtlichen Feuerwehr erstellt werden,[1] geplant und errichtet werden.

Automatische Brandmelder

Automatischer Brandmelder mit Anbindung an eine Brandmeldeanlage

Automatische Brandmelder können bei Bränden in der Entstehungsphase frühzeitiger warnen. Wenn es tatsächlich brennt, kann die Rauchgasdurchzündung, auch als Flashover bezeichnet, schon nach drei bis vier Minuten erfolgen; beim Brand eines trockenen Christbaumes bereits nach einer Minute. Über die zeitliche Dramatik eines Entstehungsbrandes kann sich heutzutage im Internet jeder einfach selbst informieren, zum Beispiel mit Suche nach „Brandversuch Kinderzimmer“ oder „Room Flashover Videos“.

Ein frühzeitiger, effektiver Alarm durch einen automatischen Brandmelder ist deshalb nicht nur in aufwändig zu evakuierenden Gebäuden wie Hotels, Einfamilienhäusern mit vielen Kindern, Seniorenheimen etc. sondern in jeder Wohnung von größter Bedeutung.

In den folgenden Abschnitten werden die Sensorprinzipien und die Wirkungsweise der verschiedenen Typen eines automatischen Brandmelders beschrieben.

Brandgas- oder Rauchgasmelder

Täglich berichten die Medien von Bränden, Gasunfällen oder Kohlenmonoxid (CO)- Vergiftungen. Wenn Kohlenmonoxid eingeatmet wird, ist der Mensch oder das Tier nach ein paar Atemzügen bewusstlos, und die Vergiftung kann innerhalb kürzester Zeit zum Tode führen.

Gerade in Privathaushalten entstehen bei Wohnungsbränden durch die heutige Verwendung vieler Kunststoffe für den Körper des Menschen sehr gefährliche Brand- und Rauchgase, vor denen Brand- und Rauchgasmelder frühzeitig warnen können.

Ein Brandgas- oder Rauchgasmelder schlägt Alarm, wenn die Konzentration von Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid oder anderen Verbrennungsgasen in einem Raum einen bestimmten Wert überschreitet und somit die Gefahr eines Brandes bzw. einer Rauchgasvergiftung besteht. Sie sind auch in warmen, staubigen und rauchigen Räumen einsetzbar, in denen Wärmemelder und Rauchwarnmelder versagen.

Gasmelder können weitere Gefahren bannen. Wenn sich eine Gastherme oder eine Gasheizung im Haushalt befindet, sollte ein Gasmelder installiert werden. In Booten, Wohnwagen oder Wohnmobilen mit Gasversorgung sollten ebensolche Gasmelder angebracht werden.

Wärmemelder

Wärmemelder, auch Hitzemelder genannt, schlagen Alarm, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten maximalen Wert (in der Regel etwa 60 °C) überschreitet oder innerhalb einer bestimmten Zeit die Umgebungstemperatur überdurchschnittlich schnell ansteigt (Thermodifferenzialauswertung). In der aktuellen Norm wird jedoch nicht mehr zwischen Thermomaximalmeldern und Thermodifferenzialmeldern unterschieden, da jeder Differenzialmelder auch einen Maximalwert besitzt.

Wärmemelder werden besonders häufig in rauchigen oder staubigen (aber normal temperierten) Räumen eingesetzt, in denen Rauchwarnmelder versagen, also beispielsweise in Werkstätten oder Küchen. Sie sind preiswerter, reagieren aber träger als Rauchwarnmelder oder Brandgasmelder.

Wärmemelder werden vorwiegend zum Sachschutz (Warenhäuser, Fabrikhallen, Büros usw.) eingesetzt. Beispielsweise werden auch Sprinkleranlagen durch eine Temperaturerhöhung aktiviert. Für den Personenschutz sind sie weniger geeignet, da eine wache Person den Brand deutlich früher erkennen könnte. Eine schlafende Person hingegen würde durch Brandgase ersticken, bevor der Wärmemelder eine Temperaturerhöhung detektieren könnte.

Differential-Maximal-Prinzip: Der Melder löst bei einer schnellen Temperaturerhöhung einen Alarm aus. Dazu wird ein Messheißleiter mit einem Vergleichsheißleiter verglichen. Zusätzlich wird ein Maximalauslöseelement zur Alarmauslösung bei einer Maximaltemperatur eingesetzt.

In Deutschland werden sie nach dem Verband der Sachversicherer (VdS) in drei Klassen eingeteilt:

  • Klasse 1 - Einsatz bis zu einer Raumhöhe von 7,5 m.
  • Klasse 2 - Einsatz bis zu einer Raumhöhe von 6,0 m.
  • Klasse 3 - Einsatz bis zu einer Raumhöhe von 4,5 m.

Rauchmelder

Rauchmelder verwenden verschiedene physikalische Effekte zur Erkennung von Brandrauch.

Optische bzw. photoelektrische Rauchmelder

Optischer Rauchmelder
1: optische Kammer mit Labyrinth
2: Halter für Labyrinth
3: Gehäuse
4: Fotodiode (Empfänger)
5: Infrarotdiode
Foto zu Bild oben:
1: Infrarotdiode
2: schwarze Streulichtkammer (geöffnet)
3: Fotodiode
pinkfarben: Strahlwege

Die zurzeit (2009) gängigsten Brandmelder sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder. Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren (Tyndall-Effekt): Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und somit in der optischen Kammer (1) des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode (LED, 5) ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor (Fotodiode, 4), der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-) Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen, die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert. Optische Rauchmelder werden bevorzugt angewendet, wenn mit vorwiegend kaltem Rauch bei Brandausbruch (Schwelbrand) zu rechnen ist.

Bei einem Lasermelder wird statt einer einfachen Leuchtdiode (LED) mit einer sehr hellen Laserdiode gearbeitet. Dieses System erkennt schon geringste Partikel-Einstreuungen.

Ionisationsrauchmelder

Alternativ werden auch sogenannte Ionisationsrauchmelder eingesetzt. Diese arbeiten mit einem radioaktiven Strahler, meist 241Am, und können unsichtbare, das heißt kaum reflektierende, Rauchpartikel erkennen. Im Normalzustand erzeugen die Alphastrahlen der radioaktiven Quelle zwischen zwei geladenen Metallplatten in der Luft Ionen, so dass Strom zwischen den Platten fließen kann. Wenn Rauchpartikel zwischen die Platten gelangen, fangen diese einen Teil der Ionen durch elektrostatische Anziehung ein, wodurch die Leitfähigkeit der Luft verringert und somit der Strom kleiner wird. Bei Verringerung des Stromflusses schlägt der Ionisationsmelder Alarm.

Wegen der Radioaktivität werden Ionisationsrauchmelder allerdings nur noch in Sonderfällen eingesetzt, da die Auflagen sehr streng sind. Das Gefährdungspotenzial eines einzelnen Melders ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Entsorgung jedoch gering. Ungeöffnet sind Ionisationsmelder mit Alpha- oder Betastrahlern völlig ungefährlich, da keine Strahlung nach außen gelangt, im Brandfall muss aber der Brandschutt nach verschollenen Brandmeldern abgesucht werden. Wenn nicht alle Melder gefunden werden, muss der gesamte Brandschutt nach den Strahlenschutzverordnungen (zumindest im EU-Raum) als Sondermüll entsorgt werden, was auch zu erheblichen Mehrkosten nach einem Einsatz der Feuerwehr führt. Das Suchen der Melder ist aber nicht immer sehr einfach. Mit Geigerzählern hat man kaum eine Chance, sie unter einer Schicht mit einer Stärke von einigen Zentimetern zu finden. Daher ist es meist besser, man sucht das Gelände entsprechend dem Brandschutzplan visuell nach dem vermissten Melder ab.

Am weitesten verbreitet sind Ionisationsrauchmelder in Angloamerika, dort dürfen sie über den Hausmüll entsorgt werden.

Vergleich der Rauchmelder

Ionisationsmelder reagieren besonders empfindlich auf kleine Rauch-Partikel, wie sie vorzugsweise bei flammenden Bränden, aber auch in Dieselruß, auftreten. Im Gegensatz dazu sind optische Rauchmelder besser zum frühzeitigen Erkennen von Schwelbränden mit relativ großen und hellen Rauchpartikeln geeignet. Das Detektionsverhalten beider Meldertypen ist daher eher als einander ergänzend zu betrachten.[2] Ein eindeutiger Vorteil bezüglich Sicherheit vor Falschalarmen (durch Wasserdampf, Küchendämpfe, Zigarettenrauch, etc.) kann für keinen dieser Meldertypen ausgemacht werden.

Für den Einsatz als Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern, in denen man eher mit sich langsam ausbreitenden Schwelbränden rechnet, ist jedoch ein optischer Rauchmelder vorzuziehen. Eine häufige Brandursache ist hier zum Beispiel der im Bett einschlafende Raucher.

Flammenmelder

UV-Flammenmelder in Industrieausführung

Ein Flammenmelder nutzt die charakteristischen modulierten Emissionen einer Flamme im Spektrum Infrarot bis Ultraviolett zur Detektion einer Flamme. Häufig werden mehrere Sensoren in einem Gehäuse vereint und gemeinsam ausgewertet, um einen Falschalarm (beispielsweise Fotoblitz) zu verhindern. Diese Melder reagieren nur, wenn zum Einen die Flammenstrahlung (IR, UV) vorhanden sind, und zum Anderen auf die typische "Flackerfrequenz" von Flammen und Glut.

Sie werden angewendet, wenn bei Brandausbruch mit einer raschen Entwicklung von offenen Flammen zu rechnen ist. Besonders geeignet sind sie auch an Arbeitsplätzen mit einer betriebsbedingten Rauchentwicklung, weil sie nicht bei Rauchentwicklung alarmieren.

Multikriterien-Melder

Sogenannte Multikriterien-Melder sind Brandmelder, die mit mehreren Sensoren arbeiten. Zur Erkennung kann ein Melder beispielsweise das Erkennungssystem eines optischen Rauchmelders und das Erkennungssystem eines thermischen Melders in einem einzigen Gerät vereinen. Mit Hilfe einer Elektronik (z. B. Fuzzy-Logik) werden die Ereignisse dann ausgewertet. Durch diese Kombination ist ein solcher Melder weniger empfindlich gegenüber Falsch- und Täuschungsalarmen.

Sondermelder

Lineare Rauchmelder

Ein linearer Rauchmelder besteht aus einer Sendeeinheit und einer Empfangseinheit für infrarotes Licht, welche unter der Decke an der Wand montiert werden. Der Melder reagiert hierbei auf eine durch Rauch erzeugte Abschwächung des Lichtstrahles zwischen Sender und Empfänger, ähnlich einer Lichtschranke.

Lineare Wärmemelder

Lineare Wärmemelder, die vor allem zur Überwachung von Tunneln oder Garagen eingesetzt werden, sind Sensorkabelmelder. Hierbei wird mit Hilfe eines Sensorkabels eine Temperaturerhöhung detektiert, abhängig von der erhitzten Kabellänge. Eine Temperaturänderung hat eine Widerstandsänderung zwischen den verbundenen Schleifen innerhalb der Sensorleitungen zur Folge. Wenn die Temperatur steigt, fällt der Widerstand. Dieser Unterschied macht sich an der Auswerteinheit bemerkbar, die bei der voreingestellten Alarmschwelle eine Alarmmeldung ausgibt. Das Sensorkabel ist hierbei gegen mechanische und chemische Einflüsse sowie Korrosion, Feuchtigkeit und Staub abgeschirmt.

Moderne lineare Brandmelder arbeiten mit Hilfe von Glasfaserkabeln und nutzen den sogenannten Raman-Effekt zur Temperaturmessung (Faseroptische Temperaturmessung). Vorteile dieser Systeme sind die große Reichweite (mehrere Kilometer mit einer Auswerteeinheit), die hohe Flexibilität, Falschalarmsicherheit und Immunität gegenüber elektrischen Störfeldern.

Eine andere Art der Wärmemessung geschieht über Fühlerrohre, die mit einem Gas oder einer Flüssigkeit gefüllt und in dem zu überwachenden Bereich an der Decke verlegt sind. Werden diese Rohre durch Brand oder die vom Brand erhitzte Luft erwärmt, dehnt sich das Fluid im Rohrinneren aus, und an einer Messeinrichtung wird der Druckanstieg registriert.

Rauchansaugsysteme

Siehe Rauchansaugsystem

Fehl- und Täuschungsalarme

Wenn auch die Vorteile von Brandmeldern unbestritten sind, haben Feuerwehr und Anwohner jedoch immer wieder Probleme mit Falschalarmen. Diese sind oft auf Wartungsmängel und eine ungünstige Positionierung oder Einstellung der Melder zurückzuführen. Täuschungsalarme deuten immer auf unübliche Tätigkeiten im Umfeld eines Melders hin. Beispiele sind der Betrieb von Staplern mit Verbrennungsmotoren, aber auch das Rauchen von Tabak unter einem Melder. Weitere Fehlerquellen sind Wasserdampf (Kochen, Baden), Haarspray und Kolophoniumdämpfe (Löten).

Eine Möglichkeit, Falschalarme zu reduzieren, besteht in der Anwendung eines Brandkenngrößen-Mustervergleiches.

Wartung

Zur Wartung von Rauchmeldern werden Melderpflücker und Prüfsprays eingesetzt. Die Melderpflücker sind Teleskopstangen mit Griffansätzen, welche ein Öffnen und evtl. Reinigen von Meldern in hochgelegenen Decken ermöglicht. Prüfsprays werden von den jeweiligen Herstellern der Melder empfohlen.

Wer Melder in Betrieb genommen hat, hat auch dafür zu sorgen und nachzuweisen, dass alle Melder mindestens jährlich geprüft worden sind. Vermieter dürfen die Kosten für die Wartung von Rauchmeldern in Mietwohnungen als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.[3] In Deutschland sind zusätzlich vierteljährliche Inspektionen der Brandmelderzentrale, Meldergruppen und Alarmierungen durch eine Fachkraft vorgeschrieben. Diese müssen dann nach den Normen DIN 14675 und 14 676 sowie DIN/VDE 0800 erfolgen. In Deutschland sind nach DIN 14675 über 2130 Unternehmen [4] zertifiziert. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist zu beachten. In Österreich sind die Normen ähnlich, und die Auslegungen und Prüfungen müssen der TRVB S123 03 entsprechen.

Nicht-automatische Brandmelder

Feuertelegraph

Feuertelegraph in Wuppertal

Die Vorläufer der heutigen Handfeuermelder waren die sogenannten Feuertelegraphen. Diese unter anderem in Hamburg und Kaiserslautern eingesetzte Technik wurde Ende des 19. Jahrhunderts von Siemens und Halske produziert. Die Anlage in Kaiserslautern wurde ab 1887 installiert, anfänglich waren nur elf Industriebetriebe an das System angeschlossen. Nach und nach wurden jedoch auch Privathaushalte mit dieser Technik ausgestattet. In den Meldestellen befand sich eine Kurbel zum Auslösen des Alarmes. Jede Meldestelle hatte ein anderes Codierrad, somit konnte in der Zentrale festgestellt werden, von welchem Ort die Feuermeldung kam. Als Bestätigung, dass die Feuermeldung in der Zentrale aufgelaufen war, ertönte in der Meldestelle ein Signalton. Von der Zentrale aus wurde automatisch oder manuell die Feuerglocke ausgelöst. Diese ertönte in Kaiserslautern zum letzten Mal 1928.

Historischer Handfeuermelder

Handfeuermelder

Ein Handfeuermelder (früher auch Druckknopfmelder, in Deutschland durch DIN 14675, in Österreich durch ÖNORM EN 54-11 in Handfeuermelder umbenannt) ist ein roter nicht-automatischer Brandmelder. Er ist durch eine Glasscheibe geschützt, die bei Gebrauch eingeschlagen werden muss. Durch anschließendes Drücken des Knopfes wird an der Brandmelderzentrale ein Alarm ausgelöst. Ein betätigter Handfeuermelder kann nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgestellt werden. Es soll so auch der Missbrauch verhindert werden, welcher strafbar ist. Feuermelder sind in einem Brandschutzplan durch ein spezielles Piktogramm gekennzeichnet.

Handfeuermelder sind auch in Explosionsschutz-Ausführung genormt.

Handfeuermelder müssen immer in roter Farbe (RAL 3000) ausgeführt werden. Andersfarbige sind keine Feuermelder und können für Zusatzbrandschutzeinrichtungen vorgesehen sein. So lösen blaue Handmelder oder Handmelder ohne die Aufschrift Feuerwehr nur Alarm in einem Objekt aus (Hausalarm), der nicht zu einem Alarm bei der Feuerwehr oder Polizei führt. Gelbe, graue, blaue und weiße Handmelder lösen eine Rauchabzugsanlage (für diese ist neuerdings nur die Farbe Orange zugelassen) oder auch eine manuelle Brandbekämpfungseinrichtung (beispielsweise CO2-Löschanlage) aus. Außerdem können sie für die manuelle Abschaltung von Klimaanlagen, Lüftungen, die Auslösung eines Rauchabzuges oder für die Auslösung von Türschließungen Anwendung finden. Die Länder haben hier unterschiedliche Bestimmungen. Genaue Vorgaben zur Lage und Anordnung von Handfeuermeldern werden von der VdS 2095 und der DIN VDE 0833-2 jeweils unter Abschnitt 6.2.6 gemacht.

Vor Ende des 20. Jahrhunderts gab es außerdem auch sogenannte öffentliche Feuermelder. Diese waren Handfeuermelder, die an Feuerwehrhäusern und auf öffentlichen Plätzen in massiven Gehäusen ähnlich einer Notrufsäule angebracht waren. Eine Sonderform sind Melder, die direkt eine Sirene auslösen. Im Zeitalter von Mobiltelefonen sind sie nicht mehr notwendig, jedoch gerade im ländlichen Bereich durchaus noch oft vorzufinden.

Rauchwarnmelder

Optischer Rauchwarnmelder, an der Decke montiert

Die Deutsche Norm DIN EN 14604 basiert auf der Europäischen Produktnorm EN 14604 und legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder (umgangssprachlich auch als Heimrauchmelder bezeichnet) fest. Diese Geräte, deren Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung auf nationaler Ebene in der Anwendungsnorm DIN 14676 geregelt werden, sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Neben Rauchwarnmeldern existieren Wärmemelder, moderne Geräte kombinieren beide Erkennungsverfahren und sichern so unter Einhaltung der Norm auch Brandformen mit geringer oder keiner Rauchentwicklung ab.

Bei Rauchwarnmeldern erfolgt die Alarmierung im Falle eines Brandes akustisch. Der Schallgeber muss dabei im Rauchwarnmelder integriert sein und die Schallemission muss mindestens 85 dBA in 3 m Entfernung betragen. Rauchwarnmelder, wie sie in der DIN 14676 beschrieben werden, können sowohl als Einzelmelder als auch mit anderen Rauchwarnmeldern über Funk oder Kabel vernetzt eingesetzt werden. Vorteil: Im Brandfall wird man auch alarmiert, wenn der betroffene Raum z.B. in einer anderen Etage liegt und man den Alarmton eines nicht vernetzten Melders sonst nicht hören könnte. Die Anbindung an die Gebäudetechnik mittels KNX-System o.ä. ermöglicht die Auslösung weiterer Aktionen, so kann die Beleuchtung im Fluchtweg eingeschaltet, Jalousien geöffnet oder eine Benachrichtigung per Telefon oder SMS abgesetzt werden. Die Norm lässt Heimrauchmelder nicht für den Einsatz als Brandmelder an einer BMA zu.

Im Gegensatz zu Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehr melden sollen, haben die Heimrauchmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken, und können dadurch leicht zu Schaden kommen. Die Heimrauchmelder dienen daher eher dem Personen- als dem Sachschutz.

Installation in Wohnräumen

In Privathaushalten sollten Rauchwarnmelder im Flur montiert werden, sofern es sich um einen Fluchtweg handelt. Ansonsten sind Schlaf- und Kinderzimmer geeignete Räume, da hauptsächlich nachts die Gefahr besteht, einen Brand andernfalls nicht rechtzeitig zu bemerken. Zu beachten ist dabei die gegebenenfalls gültige Rauchwarnmelderpflicht entsprechend der Bauordnung. In mehrgeschossigen Gebäuden sollte in jedem Geschoss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Küche und Bad können ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Falschalarmen führen. Hier können aber Wärmemelder (Thermomelder) eine optimale Absicherung schaffen. Diese lösen allerdings im Vergleich zu Rauch(warn)meldern im Brandverlauf sehr spät aus. Für Schwelbrände mit sehr geringer Hitzeentwicklung sind sie daher ungeeignet.

Melder, die mit der Erkennung von Rauch arbeiten, sollten grundsätzlich an der höchsten Stelle des Raumes installiert werden, da Rauch nach oben steigt.

Bei der Montage in einem spitz zulaufenden Dachraum (Dachspitz) darf der Melder niemals am obersten Punkt (im Spitz) angebracht werden, da sich durch die aufsteigende warme Raumluft ein sogenanntes Wärmepolster bildet, das dafür sorgt, dass Rauch nie bis an den obersten Punkt gelangt. Gemäß DIN VDE 0833-2 sind Melder deshalb ab einer gewissen Raumhöhe nicht direkt an Decken, sondern mit Abstand „abzupendeln“.

Wenn man im Privatbereich in einem spitz zulaufenden Dachraum Melder an einem niederen Dachbalken befestigt, so sollte dieser zwischen 30 und 50 cm niedriger als der höchste Raumpunkt liegen, damit sich für ein zuverlässiges Auslösen Rauch in ausreichender Konzentration sammeln kann. Wird der Melder an einer Dachschräge angebracht, ist neben der Montagehöhe zu beachten, dass der Melder waagerecht montiert sein muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Rauch durch den Melder hindurchzieht, ohne ein Ansprechen zu bewirken.

Das Anstreichen des Rauchmelders mit Farbe muss unterbleiben, da die Gefahr besteht, dass Farbe die Lufteingangsschlitze verstopft und dann kein Rauch mehr eindringen kann. Hersteller bieten aber verschiedene Formen und Farben von Meldern an, so dass jeder Geschmack befriedigt werden kann. Oft ist dabei nicht der ganze Melder neu zu kaufen, meistens braucht nur das Gehäuse ausgetauscht zu werden.

Batteriebetriebene Rauchwarnmelder verwenden Alkali-Batterien aufgrund der hohen Kapazität und langen Lagerfähigkeit. Liefern die Batterien keinen Strom mehr, ist auch der Rauchwarnmelder außer Funktion. Normalerweise erinnern solche Melder an einen Batteriewechsel durch ein Tonsignal. Verfügen die Melder nicht über diese Funktion, sind sie nicht nach EN 14604 gebaut und geprüft. Discounter bieten oft diese Billig-Versionen an. Ein Melder, der nach o.g. Norm gebaut und zugelassen ist, ist in der Regel nicht unter 5 Euro zu bekommen. Alternativ können auch Lithium-Batterien eingesetzt werden, mit denen sich sowohl der Preis der Batterie als auch ihre Betriebsdauer etwa verdoppelt (gegen Alkaline). Somit bleibt dem Benutzer ein Batteriewechsel bis zu zehn Jahre lang erspart. Häufig werden solche Melder als 10-Jahres-Melder angeboten, doch eine Garantie bekommt man dafür in den seltensten Fällen.

Probleme mit Rauchwarnmeldern

In Deutschland wurde im Dezember 2004 bekannt, dass es sich bei einer großen Anzahl von Rauchmeldern um wirkungslose, in China hergestellte Produktimitate mit gefälschten Prüfsiegeln der Stiftung Warentest oder des VdS gehandelt hat. Die Melder waren im Herbst 2004 bei Aldi, Praktiker und weiteren Märkten zum Preis von 3 bis 4 Euro verkauft worden. Allein bei Aldi Süd wurden über 370.000 solcher Geräte verkauft. Es wurde vermutet, dass insgesamt mehrere Millionen dieser Geräte auf den deutschen Markt kamen. Bei allen bis Anfang 2005 aufgetauchten fehlerhaften Meldern ist als Produktionsdatum der 10. Mai 2004 ins Gehäuse eingeprägt.[5]

Laut Aussage eines Vertreters der Versicherungswirtschaft verlieren Käufer der Plagiate aber nicht ihren Brandversicherungsschutz, da sie im guten Glauben gehandelt haben. Ob allerdings Versicherungen tatsächlich eine Versicherungsleistung ablehnen oder mindern können, ist umstritten.[6]

Dennoch sollte man darauf achten, einen optischen Rauchmelder mit CE-Kennzeichnung und zusätzlich einem VdS-Prüfzeichen zu erwerben. Diese Geräte sind auf Funktions- und Störsicherheit geprüft und lösen bereits ab einer Rauchdichte von etwa 1,1 % aus. Darüber hinaus sind Rauchmelder mit Prüfzeichen ausreichend gegen Falschalarme durch Insekten und Lichteinfall geschützt. Ebenfalls sollte beim Kauf auf die Herstellung und die Prüfung des Melders nach EN 14604 geachtet werden.

Ein Test des Melders mit Zigarettenqualm ist keine valide Prüfung, da im Rauch enthaltene Schwebeteilchen (zum Beispiel Teer und Asche) die Sensoren des Melders verschmutzen und dabei die Funktion des Melders bis zur Unbrauchbarkeit stören können.

Deutscher Rauchmeldertag

Der erste Rauchmeldertag startete anlässlich der Fachmesse Security in Essen am Freitag, dem 13. Oktober 2006. Der Aktionstag findet unter dem Motto: „Freitag der 13. wird Ihr Glückstag, wenn Sie heute Rauchmelder kaufen und installieren!“ statt. Von verschiedenen Brandschutzorganisationen wird jedes Jahr ein Freitag, der 13. zum deutschlandweiten Rauchmeldertag ausgerufen. Der Aktionstag wird von Feuerwehren, Schornsteinfegern und Versicherungen unterstützt. Verbraucher werden durch Aktionen und Presseinformationen an den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern erinnert und zur Installation von Rauchmeldern motiviert. In Bundesländern mit einer gesetzlichen Pflicht zur Installation werden außerdem gezielt Vermieter und Wohnungsbesitzer angesprochen.

Im Jahr 2009 fand der vom Forum Brandrauchprävention in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und dem Deutschen Feuerwehrverband initiierte Rauchmeldertag am 13. März statt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat zu diesem Anlass einen Videofilm produziert, um auf die Gefahren von Rauchgas in der heimischen Wohnung hinzuweisen.[7]

Rauchwarnmelderpflicht

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

In Großbritannien wurde 1992 eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht eingeführt, die für alle neuen Gebäude mindestens einen Rauchwarnmelder pro Etage fordert.[8] 1987 waren etwa 9 %, 1998 etwa 75 % der britischen Haushalte mit Meldern ausgestattet.[9]

In den USA sind etwa 93 % aller Haushalte mit insgesamt etwa 120 Mio. Rauchwarnmeldern ausgestattet.[8] Seit den 1970er Jahren bestehen Regelungen in zahlreichen US-Bundesstaaten. In dieser Zeit sank die Zahl der Brandtoten um rund 50 %.[10] In Kanada, den Niederlanden[8] und Teilen Australiens besteht ebenfalls eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht.[11]

Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland

Anzahl der jährlich bei Bränden verstorbenen Personen in Deutschland (von 1980 bis 2008)
Anzahl der jährlich bei Bränden verstorbenen Personen pro Million Einwohner in Deutschland (von 1980 bis 2010)

In Deutschland sank die Zahl der bei Bränden verstorbenen Personen von 1991 bis 2003 ohne Bestehen einer allgemeinen Rauchwarnmelderpflicht um 43 %.[12]

Da Baurecht in Deutschland Länderrecht ist (Landesbauordnung), sind die Regelungen uneinheitlich, einzelne Bundesländer haben keine Pflicht zur Ausstattung mit Rauchwarnmeldern und sehen dies auch in den nächsten Jahren nicht vor.

Aktuell hat der Großteil der Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume:[13]

Bundesland Landesbauordnung Datum der Einführung Datum Nachrüstpflicht Bemerkung
Bayern § 46 (BayBO)
Bayerische Bauordnung
1. Januar 2013 31. Dezember 2017 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Bremen § 48 Absatz 4 (LBauOHB)
Bremische Bauordnung
22. Dezember 2009 31. Dezember 2015 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Hamburg § 45 Absatz 6 (HBauO)
Hamburgische Bauordnung
7. Dezember 2005 31. Dezember 2010 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Hessen § 13 Absatz 5 (HBO)
Hessische Bauordnung
24. Juni 2005 31. Dezember 2014 Gilt für Neubauten mit Wohnnutzung.
Mecklenburg-Vorpommern § 48 Absatz 4 (LBauO)
Mecklenburg-Vorpommersche Landesbauordnung
18. April 2016 31. Dezember 2009 Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Niedersachsen § 44 Absatz 5 (NBauO)
Niedersächsische Bauordnung
1. November 2012 31. Dezember 2015 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Nordrhein-Westfalen § 49 Absatz 7 (BauO NRW)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1. April 2013 1. Januar 2017
Rheinland-Pfalz § 44 Absatz 8 (LBauO RP)
Landesbauordnung des Landes Rheinland-Pfalz
22. Dezember 2003 12. Juli 2012 Gilt für Neu-, Um- und Bestandsbauten von Wohnungen.
Saarland § 46 Absatz 4 (LBauO)
Landesbauordnung Saarland
18. Februar 2004 -- Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen.
Sachsen-Anhalt § 47 Absatz 4 (BauO LSA)
Landesbauordnung Sachsen-Anhalt
21. Dezember 2009 31. Dezember 2015 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Schleswig-Holstein § 49 Absatz 4 (BauO S-H)
Landesbauordnung Schleswig-Holstein
1. Januar 2005 31. Dezember 2010 Rauchmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten.
Thüringen § 46 Absatz 4 (ThürBO)
Landesbauordnung Thüringen
5. Februar 2008 -- Rauchmelderpflicht in Neubauten sowie genehmigungspflichtigen Umbauten.

Aus der Landesbauordnung (LBauO) Rheinland-Pfalz (§ 44 Abs. 8):

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dementsprechend auszustatten.

Der Landtag in Bayern hat im September 2012 eine Brandmelderpflicht beschlossen, die am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Bis Ende 2017vorbeiVorlage:WarnungVorlage:Zukunft/Ohne Kategorie müssen auch Bestandswohnungen nachgerüstet werden.[14]

Nordrhein-Westfalen wollte bereits zum Frühjahr 2012 eine Rauchmelderpflicht einführen,[15] die jedoch erst im Dezember 2012 beschlossen wurde und ab April 2013 für Neubauten gilt sowie ab 2017 für Bestandswohnungen.[16]

Die Ministerrat der Landesregierung von Baden-Württemberg hat im Dezember 2012 ein Eckpunktepapier zur geplanten NeufassungvorbeiVorlage:WarnungVorlage:Zukunft/Ohne Kategorie der Landesbauordnung verabschiedet. Darin sind Brandmelder für Schlaf- und Kinderzimmer, für Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sowie für landwirtschaftliche genutzte Neubauten. Zudem soll es eine Übergangszeit mit Nachrüstpflicht für Bestandsbauten geben.[17]

Rauchwarnmelderpflicht in Österreich

In Österreich bedingt die OIB-Richtlinie 2 (als aktuelle Bauordnung in den meisten Bundesländern verpflichtend) in Aufenthaltsräumen von Wohnungen (ausgenommen Küchen) den Einbau von Rauchwarnmeldern.[18]

Bundesland Inkrafttreten
Burgenland 1. Juli 2008
Kärnten 1. Oktober 2012
Steiermark 1. Mai 2011
Tirol 1. Jänner 2008
Vorarlberg 1. Jänner 2008
Wien 12. Juli 2008

In Oberösterreich wird die Einführung einer Rauchmelderpflicht derzeit geprüft, für das Land Salzburg und Niederösterreich sind keine Pläne bekannt.[19]

Rauchwarnmelder in der Schweiz und Liechtenstein

In der Schweiz ist die Installation von Rauchmeldern nicht verpflichtend. Einige Versicherungen bieten jedoch Rabatte an, wenn ein Rauchwarnmelder installiert wurde.[20]

In Liechtenstein empfiehlt das Amt für Bevölkerungsschutz die Verwendung von Rauchwarnmeldern.[21]

Rauchwarnmelder in Luxemburg

Abgesehen von öffentlichen Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten, Sporthallen usw. besteht in Luxemburg keine gesetzliche Installationspflicht für Rauchwarnmelder. Nur etwa 10 % der Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgerüstet.

Auf kommunaler Ebene kann jedoch eine Warnmelderpflicht festgesetzt werden.[22]

Einzelnachweise

  1. Download von über 430 technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen aus ganz Deutschland
  2. E.L. Milarcik, S.M. Olenick, R.J. Roby, A Relative Time Analysis of the Performance of Residential Smoke Detection Technologies, Fire Technology 44(4), 337-349, 2008
  3. Wartungskosten für Rauchmelder sind als Betriebskosten umlagefähig – Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 5. November 2007, 21 C 1668/07, kostenlose-urteile.de
  4. Datenbank von über 2130 zertifizierten Unternehmen nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen
  5. ARD-Ratgeber „Technik“ vom 16. Januar 2005
  6. Udo Rosowski: Rauchwarnmelder in Wohnungen: Rechtsfolgen aus der gesetzlichen Einbauverpflichtung in einzelnen Bundesländern unter besonderer Berücksichtigung von Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Grin-Verlag 2009, ISBN 978-3-640-29517-3
  7. Website des Innenministeriums NRW http://www.im.nrw.de/
  8. 8,0 8,1 8,2 rauchmelder-lebensretter.de abgerufen 12. Juni 2012
  9. Reducing residential dire fatalaties, Killalea D, NFPA, 1999, Seite 10
  10. Smoke detectors provide fast early warning of danger, United States Congress Office of Compliance, 2010
  11. Internationaler Vergleich der Rauchmelderpflichten; Rauchmelder-Lebensretter.de; abgerufen am 22. August 2012.
  12. https://www-genesis.destatis.de/genesis/online GENESIS-Datenbank des Statistischen Bundesamtes
  13. www.rauchmelder-lebensretter.de: Gesetzgebung in Deutschland abgerufen am 14. September 2010
  14. Rauchmelderpflicht in Bayern, Rauchmelderpflicht.net; abgerufen am 21. Dezember 2012
  15. Rauchmelderpflicht NRW Rauchmelderpflicht.net; abgerufen am 21. Dezember 2012
  16. : Für Eigentümer von Neubauten: Rauchmelder in NRW ab April Pflicht, Kölner Stadt-Anzeiger, 5. Dezember 2012, abgerufen am 22. Dezember 2012
  17. Staatsministerium Baden-Württemberg: Kabinett stimmt Eckpunkten zur Novelle der Landesbauordnung zu, Pressemeldung, 4. Dezember 2012, abgerufen am 22. Dezember 2012
  18. http://www.oib.or.at/; (OIB Richtlinie 2, Abschnitt 3.11)
  19. Rauchmelderpflicht in Österreich First-altert.at; abgerufen am 22. August 2012.
  20. Brandschutzvorschriften in der Schweiz auf: Schweizer Portal; abgerufen am 22. August 2012.
  21. Sicherheitstipps Amt für Bevölkerungsschutz; abgerufen am 22. August 2012.
  22. Vom Nutzen der Rauchmelder Tageblatt online; abgerufen am 22. August 2012.

Literatur

  • Huybensz, Max: Geschichte und Entwickelung des Feuerlöschwesens der Stadt Wien : mit besonderer Berücksichtigung der gegenwärtigen Organisation der Wiener städtischen Feuerwehr; mit Approbation des Bürgermeisters der Reichshauptstadt Wien ; mit einem Plane der Feuerwehr-Eintheilung und des Feuertelegraphen-Netzes etc von Wien / nach amtl. Quellen bearb. von Max Huybensz, Wien [u.a.] 1879.
  • Wolfgang J. Friedl (Hrsg.): Fehlalarme minimieren - Brand- und Einbruchmeldeanlagen - Brandlöschsysteme. VDE Verlag, Berlin 1994. ISBN 3-8007-1938-X
  • Fritz J. Schmidhäusler: Brandfrüherkennung: Verfahren, Techniken, Alternativen. Moderne Industrie, Landsberg/Lech 1994. ISBN 3-478-93101-0
  • Heinz Luck (Hrsg.): Proceedings der 10. Internationalen Konferenz über Automatische Branderkennung (AUBE'95). Verlag Mainz, Aachen 1995. ISBN 3-930911-46-9 (englische und deutsche Fachartikel)
  • Heinz Luck (Hrsg.): Proceedings der 11. Internationalen Konferenz über Automatische Branderkennung (AUBE'99). Joachim Agst Verlag, Moers 1999. ISBN 3-926875-31-3 (englische und deutsche Fachartikel)
  • Kellie A. Beall, William L. Grosshandler, Heinz Luck (Hrsg.): Proceedings of the 12th International Conference on Automatic Fire Detection (AUBE'01). NIST 2001. (freier Download englischer und deutscher Fachartikel)
  • Heinz Luck (Hrsg.): Proceedings der 13. Internationalen Konferenz über Automatische Branderkennung (AUBE'04). ZVD Universität Duisburg-Essen 2004, teilw. auch in: Fire Safety Journal. 41(4), Elsevier 2006, S. 251-334.
  • Publikationen des Building and Fire Research Laboratory (freier Download in englischer Sprache)
  • Gero Gerber: Brandmeldeanlagen: Planen, Errichten, Betreiben. Hüthig & Pflaum, München/Heidelberg 2009. ISBN 978-3-8101-0276-8

Weblinks

Commons: Handfeuermelder – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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