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Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen
und Tieren oder wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.
Da der Brandschutz in viele Bereiche des täglichen Lebens eingreift, nehmen neben den direkten Brandschutzgesetzen oder Bauordnungen zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen Bezug darauf. Erwähnt sind beispielsweise elektrotechnische Verordnungen oder Lagerbestimmungen für Gase oder brennbare Flüssigkeiten. Auch Theater- und Veranstaltungsgesetze enthalten Regeln für einen umfassenden Brandschutz.
Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich jedoch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei öffentlichen Veranstaltungen immer wichtiger. Dort müssen bei öffentlichen Vorführungen mit Feuer, Kerzen und dergleichen ein Feuerwehrsicherheitswachdienst oder eine Brandsicherheitswache beigestellt werden.
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich formal in:
baulicher Brandschutz
anlagentechnischer Brandschutz
organisatorischer Brandschutz
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.
Darüber hinaus bestehen sehr häufig weiterführende Interessen hinsichtlich des Sachschutzes. Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht fußen die Anforderungen in Bezug auf den Sachschutz auf privatrechtlichen Vereinbarungen. Maßgeblich sind hierbei häufig die Anforderungen, die der Sachversicherer an die Ausführung des Gebäudes bzw. seiner technischen Anlagen stellt. Die Kosten für die Sachversicherung verhalten sich dann häufig umgekehrt proportional zu den Aufwendungen für den baulichen und gebäudetechnischen Brandschutz. Der Vorbeugende Brandschutz wird durch ein Brandschutzkonzept unterstützt. Dieses Brandschutzkonzept ist in der Regel für die Bauvorhaben notwendig und wird von Brandschutzfachplanern erstellt.
Die baulichen Maßnahmen, beispielsweise in Gebäuden, sind sehr vielfältig und erstrecken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, in Deutschland geregelt in DIN 4102 und DIN EN 13501 sowie in den DIN EN 1992-1-2 für Stahlbetonbau, DIN EN 1993-1-2 für Stahlbau und DIN EN 1995-1-2 für Holzbau, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. In Österreich ist dies in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.
In Deutschland ist es notwendig, für jeden größeren Bau ein Brandschutzgutachten durch einen zugelassen Brandschutzgutachter erstellen zu lassen. Zudem muss das erstellte Brandschutzkonzept mit den lokalen Behörden abgestimmt werden. Ein Bundesgesetz delegiert die Zuständigkeit in die Landesverantwortung. Die Regelungen sind deshalb von Bundesland zu Bundesland verschieden.
In Österreich unterliegt die feuerpolizeiliche Abnahme den Brandverhütungsstellen (ebenfalls in Hoheit einzelner Bundesländer). In der Schweiz ist sie kantonal geregelt.
Bauliche Maßnahmen müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigen:
für die technische Regeln in der Bauregelliste A nach Abs. 2 bekannt gemacht worden sind und die von diesen wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder Technische Baubestimmungen nach Art. 3 Abs. 2 nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte), müssen
1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
2. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) oder
In modernen Gebäuden werden viele Leitungen und Isolierungen für die Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation aus Kunststoff eingebaut. Gerade die immer stärker werdende Durchdringung großer Gebäude mit Energieversorgungs-, Steuer- und Datenleitungen läuft der von der Bauaufsicht geforderten Abschnittstrennung mit Brandwänden und feuerbeständigen Geschossdecken zuwider. Die Brandlast ist sehr hoch.[1] Deshalb werden in modernen Gebäuden mit größeren Menschenansammlungen (beispielsweise Bahnhöfen, Flughäfen, Museen, Kongresshallen) spezielle Feuerschutzeinrichtungen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Brandschutztore und Brandschutztüren möglichst lange aufrechterhalten.
In öffentlichen Gebäuden in Deutschland ist der Einsatz von halogenfreien Leitungen (kein PVC) Standard. Stromleitungen, die durch mehrere Brandabschnitte verlaufen, müssen mit einem Brandschott gesichert werden. Elektrische Leitungen, die für die maschinelle Entrauchung oder eine Brandmeldeanlage genutzt werden, müssen abhängig vom Einsatz eine Feuerwiderstandsdauer (mit Funktionserhalt) von E90 oder E30 aufweisen (siehe auch Brandschutzgewebe und Intumeszenz).
Nicht zu vergessen sind Gebäude, die von in ihrer Bewegung eingeschränkten Menschen genutzt oder bewohnt werden (Krankenhäuser, Kliniken, Altenwohnheime, Seniorenwohnanlagen usw.).
Baulicher Brandschutz in Tunnelbauwerken: Bei Tunnelbauwerken hat der bauliche Brandschutz aufgrund der dramatischen Tunnelbrände in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Neben der Einhaltung von konstruktiven Regeln wird hier der rechnerische Nachweis (die so genannte „heiße Bemessung“) zunehmend wichtiger. Regelungen zum rechnerischen Nachweis finden sich z. B. in der ENV 1992-1-2, der ZTV-Ing und der „Richtlinie für den Brand- und Katastrophenschutz“ der Deutschen Bahn.
Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:
Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen (i.d.R. Teil einer BMA)
optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig auch als Teil einer Brandmeldeanlage
die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (siehe Notbeleuchtung)
manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher) Datei:Feuerwehrschlauch1.JPGWandhydrant im Flughafen Rom-Ciampino als Beispiel für einen nicht optimalen Brandschutz – der Schlauch ist in Plastik verpackt und nicht für den schnellen Einsatz vorbereitet.
Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen – wie vor – durch Lüftungsleitungen und -kanäle.
Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandsschutzes), aber auch bei Neubauten und infolge der weit fortgeschrittenen bautechnischen Möglichkeiten und deren Umsetzung als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes zunehmend an Bedeutung.
Vor allem im Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen sie, abgesehen von den in vergleichsweise geringem Maße bauordnungsrechtlich explizit geforderten gebäudetechnischen Anlagen, in weit größerem Maße der Kompensation von Unzulänglichkeiten beim baulichen Brandschutz. Dieser Entwicklung ist in nicht unwesentlichem Maße die wachsende Technisierung der Gebäude geschuldet, welche von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet wird. Allerdings ermöglichen häufig erst Installationen des gebäudetechnischen Brandschutzes als Kompensationsmaßnahmen für entsprechende bauliche Maßnahmen architektonische Lösungen, die ansonsten im Kontext der bauordnungsrechtlichen Anforderungen unmöglich wären.
Im Bundesverband Technischer Brandschutz haben sich deutsche Unternehmen, die Produkte für den anlagentechnischen Brandschutz herstellen, zusammengeschlossen.
Fachlich zertifizierte Brandschutzmontagefirmen sind in der gba (Gütergemeinschaft Brandschutz im Ausbau) zu finden.
Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, sollte schon im frühen Lebensalter beginnen. So kann Brandschutzerziehung bereits in Schulen oder Kindergärten erfolgen. Vielerorts wird dies von der örtlichen Feuerwehr wahrgenommen.
Abwehrender Brandschutz
Abwehrender Brandschutz erfolgt, wenn es brennt. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen der Feuerwehr. Zusätzlich zum Löschen eines Brandes gehört das Verringern von Begleitschäden, die ein Vielfaches des Primärschadens ausmachen können (siehe:Brandschäden).
Brandschutz Aus- und Weiterbildung (Hochschulstufe)
↑Josef Pichler: Brandlastsenkende Maßnahmen und vorbeugender Brandschutz bei der technischen Infrastruktur von Bürogebäuden [1], München (2003); ISBN 978-3-638-26413-6
Literatur
Josef Mayr, Lutz Battran: Brandschutzatlas – Baulicher Brandschutz. Feuertrutz Verlag, 2006, ISBN 978-3-939138-01-3
Adam Merschbacher: Brandschutz: Praxishandbuch für die Planung, Ausführung und Überwachung. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, 2005, ISBN 3-481-02054-6
Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e. V.: Holz Brandschutz Handbuch. Verlag Ernst & Sohn; 3. vollständig überarbeitete Auflage 2009. 978-3433029022.