Feuerlöscher

Feuerlöscher

Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Löschpulver
Feuerlöscher aus den 1930er Jahren mit Tetrachlorkohlenstoff als Löschmittel (Handpumpen-Prinzip)

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Schnellübersicht - Eignung von Feuerlöschern

Eignung von Löschmitteln in Handfeuerlöschern für Brandklassen - nach EN 2 (vormals DIN 14406)
Brandklasse
A B C D F
Löschmittel Kennbuchstabe [4] Feststoffe Flüssigkeiten Gase [5] Metalle Speisefett
Wasser W Symbol support vote.svg Symbol oppose vote oversat.svg[1] Symbol delete vote.svg Symbol oppose vote oversat.svg[2] Symbol oppose vote oversat.svg[3]
Schaum S Symbol support vote.svg Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol oppose vote oversat.svg[2] Symbol oppose vote oversat.svg[3]
BC-Pulver P Symbol delete vote.svg Symbol support vote.svg Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol delete vote.svg
ABC-Pulver PG Symbol support vote.svg Symbol support vote.svg Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol delete vote.svg
Metallbrandpulver PM Symbol delete vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg
Kohlenstoffdioxid CO2 K Symbol delete vote.svg Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol oppose vote oversat.svg[2] Symbol delete vote.svg
Fettbrandlöschmittel F Symbol support vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol delete vote.svg Symbol oppose vote oversat.svg[2] Symbol support vote.svg
Symbol support vote.svg geeignet
Symbol delete vote.svg ungeeignet
Symbol oppose vote oversat.svg Einsatz birgt besondere Gefahren
  • [1] Gefahr der Brandausbreitung
  • [2] Gefahr einer heftigen, u. U. explosionsartigen Reaktion
  • [3] Gefahr der Fettexplosion
  • [4] Die Kennzeichnung durch Kennbuchstaben ist nicht mehr normgemäß, siehe Abschnitt Löschmittel
  • [5] Das Löschen von Bränden gasförmiger, unter Druck austretender Stoffe ist schwierig und nur mit speziellen Feuerlöschern möglich, deren Vorkommen heute gegen null tendiert.

Norm EN 3

Europäische Norm EN 3-1…6
Nationale Normen DIN EN 3 (ersetzt: DIN 14406:1–3), ÖNORM EN 3 (ab 2006-07: Teil 7, 8, 10), SN EN 3
Bereich Brandschutz
Regelt Tragbare Feuerlöscher
Kurzbeschreibung Teil 1: Benennung, Funktionsdauer, Prüfobjekte
Teil 2, 3, 5: Prüfung, Ausführung
Teil 4: Füllmengen, Mindestanforderungen
Teil 6: Bestätigung der Konformität
Letzte Ausgabe 1992

Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN-Norm DIN EN 3 zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden ÖNORM EN 3 (ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10):

  • Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
  • Im Januar 2005 (DIN) bzw. Dezember 2004 (ÖNORM) macht die neu geschaffene Brandklasse F eine Überarbeitung notwendig.

Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1…3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.

Brandklassen und Löschvermögen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind auf Grund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Die Prüfobjekte sind folgendermaßen gestaffelt: Bei Bränden der

  • Brandklasse A: 3A, 5A, 8A, 13A, 21A, 27A, 34A, 43A, 55A
  • Brandklasse B: 8B, 13B, 21B, 34B, 55B, 70B, 89B, 113B, 144B, 183B, 233B
  • Brandklasse C: Geprüft wird nur, ob vom Feuerlöscher brennendes Gas abgelöscht wird, welches am Ende eines Rohres austritt.
  • Brandklasse F: 5F, 25F, 40F und 75F. Beispiel: Ein Löscher hat ein Rating von 40F, d.h.: Löschvermögen für 40 Liter brennendes Speiseöl
  • Brandklasse E: Abgeschafft wurde die Brandklasse E die für Brände in elektrischen Niederspannungsanlagen (bis 1000 Volt) vorgesehen war. Alle heutigen Feuerlöscher können in Niederspannungsanlagen eingesetzt werden, sofern der auf dem Feuerlöscher aufgedruckte Sicherheitsabstand eingehalten wird.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Stand Nov 2012) finden sich die Zuordnungstabellen von Brandklasse zu Löschmitteleinheiten: Aus der dortigen Tabelle 2 "Zuordnung des Löschvermögens zu Löschmitteleinheiten" kann man erkennen, dass der 13A Feuerlöscher vier Löschmitteleinheiten (LE) besitzt.

Für die Grundausstattung einer Arbeitsstätte mit Feuerlöschern gibt Tabelle 3 (der ASR A2.2) "Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte" an, wieviele LE gebraucht werden. Demnach benötigt ein Arbeitsraum von 200 m² eine Grundausstattung mit Feuerlöschern, die zusammen 12 LE haben.

Kennzeichnung auf Feuerlöschern

Datei:Feuerloescher fcm.jpg
Kohlenstoffdioxid-Feuerlöscher (2 kg)

Feuerlöscher besitzen nach EN 3-5 fünf Schriftfelder:

  • 1. Schriftfeld enthält: das Wort Feuerlöscher, die Füllmenge, Art des Löschmittels und dessen Löschvermögen.
  • 2. Schriftfeld enthält: die Bedienungsanleitung in Schriftform und als Piktogramm, ebenso die Brandklassen für die der Feuerlöscher geeignet ist.
  • 3. Schriftfeld enthält: Warnhinweis für den Gebrauch bei elektrischen Anlagen.
  • 4. Schriftfeld enthält: Beschreibung des Löschmittels, des Treibmittels, des Funktionsbereiches, Nummer der Anerkennung und Typenbezeichnung.
  • 5. Schriftfeld enthält: Angaben zum Hersteller

Löschmittel

Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seitdem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten.

Die folgenden Kurzzeichen zum Löschmittel sind nach EN 3 nicht mehr Bestandteil der Kennzeichnung und daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden. Diese Kurzzeichen haben daher eigentlich nur noch geschichtliche Bedeutung:

  • Kennbuchstabe K: Kohlenstoffdioxidlöscher (Brandklasse B, nur als Sonderlöscher C)
  • Kennbuchstabe P: Pulverlöscher für reine Flammenbrände (Brandklassen B und C)
  • Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände (Brandklassen A, B und C)
  • Kennbuchstabe PM: Pulverlöscher für Brände von Metallen (Brandklasse D)
  • Kennbuchstabe W: Wasserlöscher/Fettbrandlöscher=wässrige Lösungen (Brandklasse A+F)
  • Kennbuchstabe S: Schaumlöscher (Brandklassen A und B)
  • Kennbuchstabe H: Halonlöscher (Brandklasse B und C)
    sind überwiegend verboten wegen der ozonschädigenden Wirkungen der Halone 1211 und 1301, siehe Montreal-Protokoll

Druckerzeugung

Pulverlöscher (Aufladelöscher) in Benutzung
Transparenter Feuerlöscher zu Schulungszwecken

Nach der Architektur der Druckerzeugung unterscheidet man folgende Arten von Feuerlöschern:

Aufladelöscher

Aufladelöscher bestehen aus zwei Behältern (Löschmittelbehälter und Treibgasbehälter), Löschmittel und Treibgas sind also getrennt. Prinzip: Wird zwischen den beiden Behältern eine Verbindung hergestellt, z. B. durch Öffnen des Ventils am Treibgasbehälter, so strömt das Treibmittel (Treibgas, z. B. Kohlenstoffdioxid) in den Löschmittelbehälter und setzt diesen unter Druck. Man sagt, der Aufladelöscher ist „aufgeladen“ – er ist nun bereit, das Löschmittel auszustoßen. Man unterscheidet Aufladelöscher mit außerhalb oder innerhalb (im Löschmittelbehälter) angebrachter Treibgasflasche.

Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver, als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.

Dauerdrucklöscher (Permanentlöscher)

Bei Dauerdrucklöschern befinden sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter. Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff oder Kohlenstoffdioxid) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, steigt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr und tritt über den Löschschlauch durch die Löschdüse aus dem Feuerlöscher aus.

Vorteil dieser Bauweise ist der geringe technische Aufwand, weshalb diese Löscher zur preisgünstigen Standardklasse gehören. Nachteil ist, dass der Löschmittelbehälter ständig unter Druck steht (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Dadurch besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (sog. Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.

Dauerdrucklöscher gibt es ebenfalls für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver.

Gaslöscher

Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte „Gaslöscher“, bei denen das Löschmittel (Kohlenstoffdioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.

Chemische Druckerzeugung (veraltet)

Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert – die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlenstoffdioxid, das als Treibmittel fungierte.

Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben, sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:

  • Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
  • Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck. Der Treibmittelbehälter kann entweder außerhalb des Löschmittelbehälters angebracht sein und damit leichter als solche erkennbar sein oder innerhalb, wo man ihn damit meist nur an der Bezeichnung erkennt.
  • Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck. Auf Grund der Bauart sind sie die preisgünstigeren.

Funktionsdauer von Pulverlöschern

Die Dauer des Pulverausstoßes wird manchmal unrealistisch hoch geschätzt. Tatsächlich kann man mit diesen Zeiten rechnen[1]:

  • 1 und 2 kg Löscher: ca. 6 - 12 Sekunden
  • 6 kg Löscher: ca. 15 - 23 Sekunden
  • 12 kg Löscher: ca. 18 - 33 Sekunden [2]

Obwohl Pulverlöscher unter 2 kg Füllmenge eine sehr geringe Wirkung zeigen, werden sie im Handel angeboten. Verwendung finden sie unter anderem auch in Kraftfahrzeugen oder Booten.

Überprüfung

Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN EN 3, in Österreich ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004) und die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.

Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten!). Die Überprüfung dient vor allem:

  1. der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  2. der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (es wird mit hohen Drücken gearbeitet)

Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.

Seit Januar 2008 ist es in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten befähigten Person überprüfen zu lassen[3].

Feuerlöscher im Straßenverkehr

Feuerlöscher für Kfz (2 kg ABC-Pulver)

Für Gefahrguttransporte und für Autobusse, in manchen Ländern, wie Belgien oder Griechenland auch für Pkw, sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei Lkw sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6-kg-Löscher mitgeführt werden. Bei Pkw sollte man zumindest einen 2-kg-Löscher mitführen, da mit einem kleineren - welche ebenfalls im Handel sind - eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert (beispielsweise unter dem Beifahrersitz) und nicht schwer zugänglich montiert sein.

Feuerlöscher im Luftverkehr

Trotz der ökologischen Bedenklichkeit werden in Flugzeugen wegen ihrer guten Löschwirkung noch heute Halonlöscher mitgeführt.

Bei einem Flugzeugbrand (z. B. in der Kabine) muss man sich stets darin erinnern, sehr gezielt zu löschen, da die Löschdauer eines 6-kg-Löschers nur etwa 6 s bis zur vollständigen Entleerung beträgt. In Kleinflugzeugen werden sogar oft noch kleinere Löschmittelbehälter mitgeführt.

In Flugzeugen werden Brandherde idealerweise mit einem Löschabstand von etwa 70–100 cm gelöscht.

Bei Flugzeugen ist zu beachten, dass es nach dem Einsatz von CO2-Löschern bereits bei Einwirkzeiten von 30 Sekunden (angenommene Konzentration: 10 %) zu Schwindelanfällen kommen kann, die die sichere weitere Flugdurchführung beeinträchtigen können.

Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Mit einem Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten kann die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern in Arbeitsstätten für verschiedene Löschertypen interaktiv ermittelt werden.

Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl) von verschiedenen Löschern (Wasser, Schaum, Pulver, Kohlenstoffdioxid) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 15 LE haben. Ein Wandhydrant entspricht 18 LE. [4]

In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm, die DIN EN 3. Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ist es Pflicht, Feuerlöscher bereitzustellen. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.

In Österreich ist – neben ÖNORM EN 3-7 und ÖNORM F-1053 – die TRVB F 124 maßgebend.

Geschichte

Schleuder-Trockenfeuerlöscher aus dem Jahr 1900 der Firma Clou in Berlin
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Der Minimax- Unternehmensgründer Wilhelm Graaff patentierte mit der „Spitztüte“ den ersten massenfähigen Feuerlöscher und brachte ihn im Dezember 1902 auf den Markt.

Die „Internationale Feuerlösch-Gesellschaft mbH“ (später TOTAL Feuerschutz GmbH präsentierte im Jahre 1912 in Berlin den ersten „Schnell-Trocken-Feuerlöscher“. Dieses Löschgerät wurde 1912 durch das kaiserliche Patentamt unter der Patentnummer „277836 v. z. B. 1912 Druckgasfeuerlöscher mit einem als Druckmittel dienenden Löschgas“ patentiert. Es kann als Vorläufer aller modernen, mobilen Feuerlöscher angesehen werden und revolutionierte damit die Brandbekämpfung. [5]

Auch das Komet-Verfahren zur Herstellung von Löschschaum, 1932 durch Clemens Wagner patentiert, wurde durch Total weiterentwickelt.[6]

Siehe auch

  • Glutlöscher für Zigaretten
  • Feuerlöschdecke für Menschen und Bratpfanne
  • Sprinkleranlage in Gebäuden

Einzelnachweise

  1. http://www.feuerwehr-weichs.de/feuerloescher.htm
  2. NORIS Dauerdrucklöscher
  3. http://www.druckgeraete-online.de/seiten/news/news_file2009/news_file9006.htm Prüfungen nach BetrSichV an tragbaren Feuerlöschern
  4. Löschmittelberechnung, Stand 1. Oktober 2011
  5. Die Erfindung Feuerlöscher, Steffen Lausmann auf Feuerwehr-Villingen.de
  6. 'Löschschaum damals und heute' Feuerwehr-Magazin Sonderheft 2006 "Brandbekämpfung mit Schaum", Seite 9

Weblinks

Commons: Feuerlöscher – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien