Bromtrifluormethan
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Bromtrifluormethan | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | CBrF3 | |||||||||||||||
CAS-Nummer | 75-63-8 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farb- und geruchloses Gas[1] | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 148,91 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
gasförmig | |||||||||||||||
Dichte |
6,77 g·l−1 (0 °C)[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Siedepunkt |
−58 °C[1] | |||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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MAK |
1000 ml·m−3, 6200 mg·m−3[1] | |||||||||||||||
GWP |
7140 (bezogen auf 100 Jahre) [3] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Bromtrifluormethan (auch als Halon 1301 bezeichnet) ist eine chemische Verbindung, die als Kälte- oder Feuerlöschmittel eingesetzt wurde. Sie wurde in den 1960er-Jahren als Feuerunterdrückungsmittel eingeführt. Bromtrifluormethan löscht Brände bereits bei einer Konzentration von 6%, indem es in die Radikalreaktion der Verbrennung eingreift. Die zur Gruppe der Halogenkohlenwasserstoffe gehörende Verbindung wurde im Montreal-Protokoll als schädlich für die Ozonschicht eingestuft. Ihre Produktion ist in Industrieländern, u. a. in der Europäischen Union, verboten. Die Anwendung ist nach internationalem Recht jedoch weiterhin erlaubt.
Das Gas ist außerdem mit einem Volumenanteil von rund 2,5 bzw. einem Massenanteil von rund 13 ppt in der Luft enthalten.
Sicherheitshinweise
Bei hoher Konzentration wirkt das Gas erstickend. Bei Verbrennung oder Erhitzung kann sich das Gas in ätzende und giftige Fluor- und Bromverbindungen wie Fluor- und Bromwasserstoff zersetzen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu Bromtrifluormethan in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Februar 2013 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ P. Forster, P., V. Ramaswamy et al.: Changes in Atmospheric Constituents and in Radiative Forcing. In: Climate Change 2007: The Physical Science Basis. Contribution of Working Group I to the Fourth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Cambridge University Press, Cambridge und New York 2007, S. 212, (PDF).