Eisen(II)-chlorid

Eisen(II)-chlorid

(Weitergeleitet von Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat)
Kristallstruktur
Struktur von Eisen(II)-chlorid
__ Fe2+ __ Cl
Allgemeines
Name Eisen(II)-chlorid
Andere Namen
  • Ferrochlorid
  • Eisendichlorid
  • Eisenchlorür
  • Ferrum chloratum
Verhältnisformel FeCl2
FeCl2 · 4 H2O
CAS-Nummer
  • 7758-94-3
  • 16399-77-2 (Dihydrat)
  • 13478-10-9 (Tetrahydrat)
ATC-Code

B03AA05

Kurzbeschreibung

weiße Kristalle[1], als Tetrahydrat blaugrüne, monokline, zerfließliche Kristalle[2]

Eigenschaften
Molare Masse
  • 126,75 g·mol−1 (wasserfrei)
  • 198,83 g·mol−1 (Tetrahydrat)
Aggregatzustand

fest

Dichte

3,13 g·cm−3 [1]
1,93 g·cm−3 [3]

Schmelzpunkt

674 °C [1]
105–110 °C (Abgabe von Kristallwasser) [3]

Siedepunkt

1026 °C [1]

Dampfdruck

1,33 hPa (700 °C) [1]

Löslichkeit

gut löslich in Wasser: 685 g·l−1 (20 °C) [1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-315-318
P: 280-​302+352-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22-38-41
S: 26-39
LD50

450 mg·kg−1 (oral, Ratte) [3]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Eisen(II)-chlorid (FeCl2) ist eine chemische Verbindung von Eisen(II)- und Chlorid-Ionen. Eisen(II)-chlorid gehört zur Gruppe der Eisenhalogenide. Daneben existiert auch ein kristallwasserhaltiges Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat. Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat ist nicht durch Erhitzen in wasserfreies Eisen(II)-chlorid umzuwandeln, da es sich beim Erhitzen zersetzt und Eisen(II)-oxid bildet.

Unter die Bezeichnung Eisenchlorid fällt auch das Eisen(III)-chlorid (FeCl3).

Vorkommen

In der Natur kommt Eisen(II)-chlorid in Form des Minerals Rokühnit (Hydrat) vor.

Gewinnung und Darstellung

Eisen(II)-chlorid wird durch Reaktion von Eisen mit trockenem Chlorwasserstoffgas hergestellt.

$ \mathrm {Fe+2\;HCl_{(g)}\longrightarrow FeCl_{2}+H_{2}} $

Dagegen kann man wasserfreies Eisen(II)-chlorid nicht durch Auflösen von Eisen in Salzsäure und anschließende Fällung erzeugen. Dabei entsteht das wasserhaltige Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat FeCl2 · 4 H2O und molekularer Wasserstoff:

$ \mathrm {Fe+2\ HCl_{(aq)}\longrightarrow FeCl_{2}\cdot 4\ H_{2}O+H_{2}} $

Außerdem entsteht es als Nebenprodukt bei der Herstellung von Titandioxid nach dem Chloridverfahren. Beim Beizen von Eisenblechen und -teilen, als vorbereitendem Schritt der Verzinkung, fallen große Mengen an.

Verwendung

Im Labor und in der Synthesechemie ist Eisen(II)-chlorid ein wichtiger Ausgangsstoff zur Herstellung von weiteren Eisenverbindungen wie Eisen(III)-chlorid.

Bei der Abwasserreinigung dient es als Fäll- und Flockungsmittel. So verwenden beispielsweise Kläranlagen häufig Eisen(II)-chlorid zur Phosphatelimination, das heißt zur Ausfällung von Phosphaten (Waschmittel- bzw Spülmittelbestandteile). Beste Ergebnisse werden bei der Simultanfällung erreicht.

Bei langen Abwasserkanalstrecken und Abwasserdruckleitungen kommt es in den wärmeren Jahreszeiten immer wieder zu Geruchsproblemen. Ursache ist die Bildung von Schwefelwasserstoff. Diese Bildung kann mit Eisen(II)-chlorid verhindert werden.

Biogasanlagen haben ebenfalls mit der Bildung von Schwefelwasserstoff zu kämpfen. Hier wird Eisen(II)-chlorid zur Biogasentschwefelung eingesetzt.

Neben der festen Form wird Eisen(II)-chlorid als wässrige Lösung im gummierten Tankwagen oder in Kannen vom Chemiehandel ausgeliefert. Seit kurzem findet die Verbindung auch Verwendung in der Raumfahrt.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Eintrag zu CAS-Nr. 7758-94-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. August 2007 (JavaScript erforderlich)
  2. Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  3. 3,0 3,1 3,2 Datenblatt Eisen(II)-chlorid bei Merck, abgerufen am 19. Januar 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.