Chloral
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Chloral | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C2HCl3O | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 75-87-6 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 147,39 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||
Dichte |
1,51 g·cm−3 (20 °C)[1] | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
97,8 °C[1] | ||||||||||||||
Dampfdruck | |||||||||||||||
Löslichkeit |
Zersetzung in Wasser[1] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Chloral oder Trichloracetaldehyd ist ein Grundstoff für die Herstellung von Chloralhydrat und Pestiziden wie z. B. DDT. In reiner Form liegt es als ölige, farblose Flüssigkeit vor. Chloral-Dämpfe sind schwerer als Luft. Sobald Chloral mit Wasser in Kontakt kommt, bildet sich Chloralhydrat, ein Aldehydhydrat.
Toxikologie
Chloral und konzentrierte Chlorallösungen können an Haut und Schleimhäuten Verätzungen verursachen. Chlorallösungen mit mehr als 10 bis 15 % rufen beim Menschen Hautsensibilisierungen hervor. Das Einatmen von Chloraldämpfen führt zu Reizhusten und Erstickungsanfällen. In schweren Fällen kann der gesamte Atemtrakt geschädigt werden, einige Zeit nach Kontakt mit Chloraldämpfen kann auch ein toxisches Lungenödem auftreten. In den Atemwegen kann Chloral allergen wirken.
Besonderheiten
Chloral bildet durch Aufnahme von Wasser ein stabiles geminales Diol, das Chloralhydrat. Dieses ist eine der wenigen Verbindungen, die der Erlenmeyer-Regel widersprechen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu Chloral in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. Oktober 2007 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Chloral bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
Weblinks
- WEITERLEITUNG Vorlage:Merck’s Warenlexikon