Chloral

Chloral

Strukturformel
Struktur von Chloral
Allgemeines
Name Chloral
Andere Namen
  • Trichloracetaldehyd
  • Trichlorethanal
Summenformel C2HCl3O
CAS-Nummer 75-87-6
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit mit süßlichem Geruch[1]

Eigenschaften
Molare Masse 147,39 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,51 g·cm−3 (20 °C)[1]

Schmelzpunkt

−57,5 °C[1]

Siedepunkt

97,8 °C[1]

Dampfdruck

52 hPa (20 °C)[1]

Löslichkeit

Zersetzung in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-315-319-335
P: 261-​305+351+338 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Giftig
Giftig
(T)
R- und S-Sätze R: 23-36/37/38
S: 7/9-26-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Chloral oder Trichloracetaldehyd ist ein Grundstoff für die Herstellung von Chloralhydrat und Pestiziden wie z. B. DDT. In reiner Form liegt es als ölige, farblose Flüssigkeit vor. Chloral-Dämpfe sind schwerer als Luft. Sobald Chloral mit Wasser in Kontakt kommt, bildet sich Chloralhydrat, ein Aldehydhydrat.

Toxikologie

Chloral und konzentrierte Chlorallösungen können an Haut und Schleimhäuten Verätzungen verursachen. Chlorallösungen mit mehr als 10 bis 15 % rufen beim Menschen Hautsensibilisierungen hervor. Das Einatmen von Chloraldämpfen führt zu Reizhusten und Erstickungsanfällen. In schweren Fällen kann der gesamte Atemtrakt geschädigt werden, einige Zeit nach Kontakt mit Chloraldämpfen kann auch ein toxisches Lungenödem auftreten. In den Atemwegen kann Chloral allergen wirken.

Besonderheiten

Chloral bildet durch Aufnahme von Wasser ein stabiles geminales Diol, das Chloralhydrat. Dieses ist eine der wenigen Verbindungen, die der Erlenmeyer-Regel widersprechen.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 Eintrag zu Chloral in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. Oktober 2007 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Datenblatt Chloral bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. März 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

Weblinks

  1. WEITERLEITUNG Vorlage:Merck’s Warenlexikon