Blei(II)-iodid

Blei(II)-iodid

Kristallstruktur
Kristallstruktur von Blei(II)-iodid
__ Pb2+ __ I
Allgemeines
Name Blei(II)-iodid
Andere Namen

Bleidiiodid

Verhältnisformel PbI2
CAS-Nummer 10101-63-0
Kurzbeschreibung

gelber, geruchloser Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 461,05 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

6,16 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

402 °C[1]

Siedepunkt

954 °C[1]

Löslichkeit

sehr schlecht in Wasser (0,63 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-332-360-373-410
P: 201-​273-​308+313-​501 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 61-20/22-33-62-50/53
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Blei(II)-iodid ist eine giftige chemische Verbindung bestehend aus den Elementen Blei und Iod.

Gewinnung und Darstellung

Blei(II)-iodid wird durch eine Fällungsreaktion von Blei(II)-nitrat und Kaliumiodid gewonnen.

$ \mathrm {Pb(NO_{3})_{2}+2\ KI\longrightarrow \ PbI_{2}\downarrow +2\ KNO_{3}} $

Es kann auf diese Art auch als Nachweisreaktion für Blei dienen.

Eigenschaften

Blei(II)-iodid ist ein gelblicher bis orangefarbener Feststoff, der schwerlöslich in Wasser ist und bei 402 °C schmilzt.

Verwendung

In seiner kristallinen Form wird es als Detektormaterial für hochenergetische Photonen wie Röntgen- und Gammastrahlen verwendet. Im 19. Jahrhundert ist es von Künstlern als gelber Farbstoff (Jodgelb) verwendet worden, wurde aber aufgrund seiner Giftigkeit und Instabilität gegenüber Licht bald von anderen Farbstoffen abgelöst. Blei(II)-iodid wird verwendet für fotografische Emulsionen mit Thiolen, asbesthaltige Bremsbeläge, Batterien mit Iod, Quecksilberdampflampen, thermoelektrische Materialien, elektrosensitive Aufzeichnungsmaterialien und als Filter für die Infrarotastronomie.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 Datenblatt Blei(II)-iodid bei AlfaAesar, abgerufen am 23. Januar 2010 (JavaScript erforderlich)..
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bleiverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82810“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Datenblatt Blei(II)-iodid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 13. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.