Ammoniumoxalat

Ammoniumoxalat

Strukturformel
2 Ammonium.svg Oxalation.svg
Allgemeines
Name Ammoniumoxalat
Andere Namen
  • Diammoniumoxalat
  • Oxalsäure-Diammonium-Salz
  • Ethandisäure-Diammonium-Salz
Summenformel N2H8C2O4
CAS-Nummer 1113-38-8 (wasserfrei)
6009-70-7 (Monohydrat)
PubChem 14213
Kurzbeschreibung

farb- und geruchloses, kristallines Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 124,1 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,48 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

Zersetzung: etwa 70 °C[1]

Löslichkeit

löslich in Wasser: 45 g·l−1 (20 °C) [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 312-302
P: 280-​301+312-​302+352-​501 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][1]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 21/22
S: (2)-24/25
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Ammoniumoxalat ist eine kristalline chemische Verbindung aus der Gruppe der Oxalate, also der Salze der Oxalsäure.

Gewinnung und Darstellung

Ammoniumoxalat kann durch Neutralisation von Oxalsäure mit Ammoniaklösung hergestellt werden.

$ \mathrm {(COOH)_{2}+2\ NH_{3}\longrightarrow (NH_{4})_{2}(COO)_{2}} $

Eigenschaften

Ammoniumoxalat bildet rhombische Kristalle, ist farblos und in Wasser löslich.

Verwendung

Ammoniumoxalat wird als Nachweismittel für Calcium-Ionen verwendet, wobei schwer lösliches Calciumoxalat entsteht, das als weißer Niederschlag ausfällt.

Vorkommen

Ammoniumoxalat kommt in der Natur als das sehr seltene Mineral Oxammit vor. Es bildet sich in Guanolagerstätten als Produkt der Ausscheidungen von Seevögeln oder Fledermäusen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 1113-38-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 30.05.2007 (JavaScript erforderlich).
  2. Datenblatt Ammoniumoxalat bei Carl Roth, abgerufen am 22.Mai 2012.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.