Aluminiumantimonid
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Kristallstruktur | |||||||||||||||||||
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__ Al3+ __ Sb3− | |||||||||||||||||||
Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Aluminiumantimonid | ||||||||||||||||||
Verhältnisformel | AlSb | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 25152-52-7 | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 148,74 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
unlöslich in Wasser[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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MAK |
0,5 mg·m−3 (Antimon als Staub)[1] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Aluminiumantimonid ist eine intermetallische Verbindung aus Aluminium und Antimon und ist ein III-V-Verbindungshalbleiter. Aluminiumantimonid ist als potentieller Werkstoff für Solarzellen interessant. Dazu kann es auch mit anderen III-V-Verbindungshalbleitern versetzt werden. Mit diesen ternären Halbleitern (zum Beispiel AlInSb, AlGaSb and AlAsSb.) ist es möglich, die Bandlücke an das Sonnenspektrum besser anzupassen.
Eigenschaften
- Gitterkonstante: 0,61355 nm
- Debye-Temperatur: 19 °C
- Dielektrizitätskonstante: 11
- indirekte Bandlücke: ca. 1,6 eV
- direkte Bandlücke: 2,22 eV
- Brechzahl 3,3 (bei 2 µm Wellenlänge)
Die Beweglichkeit der Ladungsträger beträgt bei 300 K:
- für Elektronenleitung 200 cm2·V−1·s−1 und
- die Löcherbeweglichkeit 400 cm2·V−1·s−1
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Aluminiumantimonid bei AlfaAesar, abgerufen am 9. Februar 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Antimonverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Antimonverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. August 2011 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.