Vinblastin

Vinblastin

Strukturformel
Strukturformel von Vinblastin
Allgemeines
Freiname Vinblastin
Andere Namen

Vincaleukoblastin

Summenformel C46H58N4O9
CAS-Nummer
  • 865-21-4
  • 143-67-9 (Sulfat)
ATC-Code

L01CA01

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Zytostatikum Indolalkaloid

Verschreibungspflichtig: Ja
Eigenschaften
Molare Masse 810,97 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]

Sulfat

05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-315-318-335
P: 261-​280-​305+351+338 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]

Xn
Gesundheits-
schädlich
R- und S-Sätze R: 22-37/38-41
S: 26-36/39
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Vinblastin (Handelsname Velbe®) ist ein Chemotherapeutikum, das als Mitosehemmer in der Chemotherapie bei Krebspatienten eingesetzt wird. Es handelt sich um ein Alkaloid aus der Rosafarbenen Catharanthe (Catharanthus roseus, früher Vinca rosea genannt). Vinblastin ist der bekannteste Vertreter einer ganzen Gruppe von Alkaloiden aus dieser Pflanzenart, den so genannten Vincaalkaloiden. Diese binden an das Protein Tubulin und hemmen so die Ausbildung von Mikrotubuli. Mikrotubuli sorgen bei der Zellteilung dafür, dass die jeweiligen Chromosomenpaare der neu entstandenen Zellen auseinandergezogen werden. Dadurch verhindern Vincaalkaloide die Zellteilung und beeinflussen so besonderes die sich schnell teilenden Zellen in Tumoren. Außerdem blockieren sie die DNA- und RNA-Synthese.[3] Zur Gruppe der Vincaalkaloide gehören auch Vincristin, Vindesin und Vinorelbin.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Vinblastine sulfate salt bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. April 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Mutschler: Arzneimittelwirkungen. 8. Auflage S. 895.
Gesundheitshinweis Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!