Thimerfonat
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Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Thimerfonat | |||||||||||||||
Andere Namen |
Timerfonat
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Summenformel | C8H10HgO3S2 | |||||||||||||||
CAS-Nummer |
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PubChem | 169497 | |||||||||||||||
Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 418,88 g·mol−1 | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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LD50 |
56 mg·kg−1 (Maus, i.v.) [3] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Thimerfonat, auch Timerfonat, ist eine organische Quecksilberverbindung und eine Benzolsulfonsäure, die seit den 1930er Jahren Impfstoffen zugesetzt wird, um diese keimfrei zu halten.[4] Es wird meist als Natriumsalz eingesetzt. Auf Grund seines Quecksilberanteils ist es als Zusatzstoff nicht unbedenklich und kann, auf Grund deren geringen Körpergewichts, besonders bei Säuglingen zu einer hohen Quecksilberbelastung führen.[5]
Thimerfonat ist in praktisch allen Tetanus-, Diphtherie- und Hepatitis B-Impfstoffen sowie in vielen Grippeimpfstoffen enthalten.[5] Bei Quecksilberallergie kann eine kontaktallergieähnliche Reaktion auftreten.[6]
Natriumtimerfonat wird von der EU auf der Liste der pharmazeutischen Stoffe geführt, für die Zollfreiheit gilt.[7]
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Organische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Organische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „CLP_530082“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Natriumthimerfonat bei ChemIDplus
- ↑ H. Spiess, U. Heininger: Impfkompendium, 6. Auflage, S. 62–63, Thieme Verlag, Stuttgart, 2005, ISBN 3-13-498906-9.
- ↑ 5,0 5,1 Bund Deutscher Hebammen: Das Neugeborene in der Hebammenpraxis, 1. Auflage, S. 310, Hippokrates Verlag, 2004, ISBN 3-8304-5294-2.
- ↑ S. Illing, T. Ledig: Impfungen, 3. Auflage, S. 207, Urban & Fischer Verlag, 2006, ISBN 3-437-21392-X.
- ↑ Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Verordnung (EG) Nr. 578/2002 der Kommission vom 20. März 2002 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, 13. April 2002