Thimerfonat

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Strukturformel
Struktur von Thimerfonat
Allgemeines
Name Thimerfonat
Andere Namen

Timerfonat

  • Ethyl-(4-sulfophenyl) sulfanylquecksilber
  • Natriumtimerfonat (Na-Salz)
  • Natriumthimerfonat (Na-Salz)
Summenformel C8H10HgO3S2
CAS-Nummer
  • 33305-56-5
  • 5964-24-9 (Natrium-Salz)
PubChem 169497
Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Antiseptikum

Eigenschaften
Molare Masse 418,88 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]
06 – Giftig oder sehr giftig 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 330-310-300-373-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [1]

T+
Sehr giftig

N
Umwelt-
gefährlich
R- und S-Sätze R: 26/27/28-33-50/53
S: (1/2)-13-28-36-45-60-61
LD50

56 mg·kg−1 (Maus, i.v.) [3]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Thimerfonat, auch Timerfonat, ist eine organische Quecksilberverbindung und eine Benzolsulfonsäure, die seit den 1930er Jahren Impfstoffen zugesetzt wird, um diese keimfrei zu halten.[4] Es wird meist als Natriumsalz eingesetzt. Auf Grund seines Quecksilberanteils ist es als Zusatzstoff nicht unbedenklich und kann, auf Grund deren geringen Körpergewichts, besonders bei Säuglingen zu einer hohen Quecksilberbelastung führen.[5]

Thimerfonat ist in praktisch allen Tetanus-, Diphtherie- und Hepatitis B-Impfstoffen sowie in vielen Grippeimpfstoffen enthalten.[5] Bei Quecksilberallergie kann eine kontaktallergieähnliche Reaktion auftreten.[6]

Natriumtimerfonat wird von der EU auf der Liste der pharmazeutischen Stoffe geführt, für die Zollfreiheit gilt.[7]

Quellen

  1. 1,0 1,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Organische Quecksilberverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Organische Quecksilberverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_530082“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. Natriumthimerfonat bei ChemIDplus
  4. H. Spiess, U. Heininger: Impfkompendium, 6. Auflage, S. 62–63, Thieme Verlag, Stuttgart, 2005, ISBN 3-13-498906-9.
  5. 5,0 5,1 Bund Deutscher Hebammen: Das Neugeborene in der Hebammenpraxis, 1. Auflage, S. 310, Hippokrates Verlag, 2004, ISBN 3-8304-5294-2.
  6. S. Illing, T. Ledig: Impfungen, 3. Auflage, S. 207, Urban & Fischer Verlag, 2006, ISBN 3-437-21392-X.
  7. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: Verordnung (EG) Nr. 578/2002 der Kommission vom 20. März 2002 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, 13. April 2002

Siehe auch

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