Quecksilbersulfid

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Strukturformel
Struktur von Quecksilbersulfid
Allgemeines
Name Quecksilbersulfid
Andere Namen
  • Zinnober
  • Quecksilber(II)-sulfid
Summenformel HgS
CAS-Nummer 1344-48-5
Kurzbeschreibung

geruchlose, rote Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 232,65 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

8,18 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

386 °C[1]

Siedepunkt

584 °C [1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 317
EUH: 031
P: 280 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 31-43
S: keine S-Sätze
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Quecksilbersulfid (HgS) ist eine chemische Verbindung aus Quecksilber und Schwefel. Es gehört zur Gruppe der II-VI-Verbindungshalbleiter und existiert in drei Modifikationen.

Modifikationen

Quecksilbersulfid (Cinnabarit) als Pigment Zinnoberrot

Alle drei Modifikationen kommen in der Natur als Minerale vor, lassen sich aber auch synthetisch herstellen.

Die trigonale Modifikation Cinnabarit ist landläufig auch als Zinnober bekannt und Namensgeber der Farbe Zinnoberrot. [3]

Der kubisch kristallisierende Metacinnabarit, auch als Quecksilbermohr bezeichnet, ist die schwarze Modifikation. Sie entsteht, wenn zu einer Quecksilbersalzlösung Schwefelwasserstoff hinzugegeben wird. Wegen der besseren Handhabung kann man Schwefelwasserstoff direkt in der Reaktionslösung aus Thioacetamid durch Erhitzen im alkalischen Medium erzeugen.

Die dritte Modifikation ist der hexagonal kristallisierende Hypercinnabarit.

Verwendung

Quecksilbersulfid wird als rotes Pigment (Zinnoberrot) verwendet. Aufgrund seiner extrem hohen Schwerlöslichkeit – das Löslichkeitsprodukt für HgS in Wasser beträgt ca. 10−54 mol2·l−2[4] – ist es, im Gegensatz zu fast allen anderen Quecksilberverbindungen, ungiftig.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu Quecksilbersulfid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4. September 2007 (JavaScript erforderlich)
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. CD Römpp Chemie Lexikon - Version 1.0, Stuttgart/New York: Georg Thieme Verlag 1995
  4. Uni Bielefeld: Löslichkeit von Salzen, abgerufen am 22. November 2007

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