Perfluorisobuten

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Strukturformel
Struktur von Perfluorisobuten
Allgemeines
Name Perfluorisobuten
Andere Namen
  • Perfluorisobutylen
  • Octafluorisobutylen
  • PFIB
  • 1,1,3,3,3-Pentafluor-2- (trifluormethyl)prop-1-en
Summenformel C4F8
CAS-Nummer 382-21-8
PubChem 61109
Eigenschaften
Molare Masse 200,03 g·mol−1
Aggregatzustand

gasförmig

Siedepunkt

7 °C [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][4]
Giftig
Giftig
(T)
R- und S-Sätze R: 23/24/25
S: 13-45
LD50
  • 17 ppm·10 min−1 (LC50, Ratte, Inhalation)[5]
  • 0,98–1,6 ppm·2 h−1 (LC50, Maus, Inhalation)[5]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Perfluorisobuten (PFIB) ist ein gasförmiges perfluoriertes Alken.

Eigenschaften

PFIB ist ein starkes Elektrophil. In Kontakt mit Wasser wird es schnell hydrolysiert, wobei verschiedene Substanzen wie Fluorphosgen gebildet werden.

Verwendung

In der Sowjetunion wurde die Verwendung von PFIB als Kampfstoff untersucht. Die einfache Herstellung durch Erhitzung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und die Eigenschaft, dass Schutzmasken mit Aktivkohlefilter gegen PFIB nutzlos sind, machten das Gas interessant.[6] Heute ist PFIB unter der Chemiewaffenkonvention verboten.[7]

Sicherheitshinweise

PFIB ist etwa zehnmal toxischer als Phosgen.[5] Die Inhalation kann zu einem Lungenödem führen. PFIB kann bei der Pyrolyse von PTFE entstehen und das Polymerfieber auslösen.[6]

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu Perfluorisobutylen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 1. April 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Günter Hommel: Handbuch der gefährlichen Güter. Transport - Gefahrenklassen, Merkblatt 2290, 2002, Springer-Verlag, ISBN 3-540-20348-6
  5. 5,0 5,1 5,2 Jiri Patocka, Jiri Bajgar: Toxicology of Perfluoroisobutene. The ASA Newsletter, 1998, ISSN 1057-9419.
  6. 6,0 6,1 Charles Edward Stewart: Weapons of Mass Casualties and Terrorism Response Handbook. Jones & Bartlett Publishers, 2006, ISBN 978-0-7637-2425-2
  7. Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons: Convention on the Prohibition of the Development, Production, Stockpiling and Use of Chemical Weapons and on their Destruction

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