Perfluorbutansulfonsäure

Perfluorbutansulfonsäure

Strukturformel
Struktur von Perfluorbutansulfonsäure
Allgemeines
Name Perfluorbutansulfonsäure
Andere Namen
  • 1-Perfluorbutansulfonsäure
  • Nonafluor-1-butansulfonsäure
Summenformel C4HF9O3S
CAS-Nummer 375-73-5
PubChem 67815
Eigenschaften
Molare Masse 300,10 g·mol−1
Siedepunkt

211 °C [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
05 – Ätzend 07 – Achtung

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-314
P: 280-​305+351+338-​310 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 14-22-34
S: 26-36/37/39-45
LD50

430 mg·kg−1 (Ratte, peroral) [1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) ist eine chemische Verbindung, die zu den perfluorierten Tensiden gehört.

Vorkommen

PFBS ist eine künstlich hergestellte Verbindung und kommt nicht natürlich vor.

Eigenschaften

Die Besonderheit von PFBS liegt darin, dass die perfluorierte Gruppe gleichzeitig hydrophob und lipophob ist, die polare Gruppe dagegen hydrophil. Die perfluorierte Gruppe ist damit sowohl wasser- als auch schmutzabweisend.

Verwendung

PFBS ist ein Ersatzstoff von PFOS. Nachdem 3M die Herstellung von auf PFOS basierten Produkten im Jahr 2002 einstellte, wurden diese auf das kürzerkettige PFBS umformuliert, weil es eine geringere Halbwertszeit im Menschen aufweist und weniger toxisch ist.[4][5]

Umweltrelevanz

PFBS ist gut wasserlöslich und dissoziiert vollständig in wässriger Umgebung. Sie adsorbiert nur geringfügig in Boden und Sedimenten, verbleibt also im Wasser. Dort ist PFBS persistent, da die Verbindung weder hydrolysiert, photolysiert, noch biologisch abgebaut wird. Die Toxizität gegenüber Vögeln, Fischen, Invertebraten und Mikroorganismen hat sich als gering erwiesen.[6]

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Perfluorbutansulfonsäure bei ChemIDplus.
  2. 2,0 2,1 2,2 Datenblatt Nonafluorobutane-1-sulfonic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 18. April 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. Kellyn S. Betts: Perfluoroalkyl acids: what is the evidence telling us?, in: Environ. Health Perspect., 115(5), PMID 17520044 (Online).
  5. 3M: What is 3M Doing?, abgerufen am 19. Januar 2009.
  6. NICNAS: Existing Chemical Hazard Report: Potassium perfluorobutane sulfonate, 2005.