Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline

Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline

Chlorophyllin
Mit Kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle gefärbte Süßigkeiten

Die Kupferhaltigen Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline (E 141) sind grün. Durch die Anreicherung der pflanzlichen Pigmente Chlorophyll und Chlorophylline entstehen stabile, farbintensive und wachsähnliche Verbindungen. Diese Farbstoffe erscheinen olivgrün bis dunkelgrün, je nach dem wie hoch der Kupfer- und/oder Magnesiumanteil ist. Sie sind stabiler bei Licht und Hitze als ungekupferte Chlorophylle (E140), nicht beständig gegen Säuren [1] und können in pflanzlichen Ölen gelöst werden.

Herstellung

Die Chlorophylle werden aus Luzernen und Nesseln extrahiert. In einer weiteren chemischen Reaktion können diese zu Chlorophyllinen umgewandelt werden[1]. Anschließend werden sie mit Kupfer künstlich angereichert. Dazu wird der Extrakt mit Kupfersalzen versetzt und die Kupferatome ersetzen die Magnesium-Zentralatome[1].

Verwendung

Sie werden vor allem als Lebensmittelfarbstoff für die Färbung von grünem Gemüse verwendet, welche in Essig oder Salzlake konserviert sind.

Unter anderem finden sich die Farbstoffe in:

  • Marmeladen & Konfitüren
  • Süßwaren, Geleewaren, Speiseeis, Kaugummi
  • Limonaden, Liköre, Alkopops, Biermischgetränke
  • Kosmetika und Pharmazeutika (zum Färben von Ölen, Seifen, Salben)
  • Snacks und Kartoffelchips
  • Wasabi

Sicherheit

Die Chlorophylle sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 141 für alle für Zusatzstoffe zugelassenen Nahrungsmittel ohne Höchstmengenbeschränkung (qs) zugelassen. Der ADI-Wert liegt bei 15 mg/kg Körpergewicht (Summe von Chlorophyll-Kupfer-Komplex und Chlorophyllin-Kupfer-Komplex)[1]. E 141 gilt als gesundheitlich unbedenklich und wird größtenteils unverdaut wieder ausgeschieden. Fütterungsversuche zeigten keine Anzeichen für Kupferanreicherungen in Organen[1].

Weblinks

Einzelnachweise