Kaliumnitrit

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Strukturformel
Kaliumion Nitrition
Allgemeines
Name Kaliumnitrit
Andere Namen

Salpetrigsaures Kalium, E 249

Summenformel KNO2
CAS-Nummer 7758-09-0
PubChem 516910
Kurzbeschreibung

farblose bis gelbliche, leicht zerfließliche, hygroskopische, prismatische Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 85,10 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,92 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

441 °C[2]

Siedepunkt

Zersetzung[2]

Löslichkeit

sehr gut in Wasser (2810 g·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
03 – Brandfördernd 06 – Giftig oder sehr giftig 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 272-301-400
P: 220-​273-​301+310 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Brandfördernd Giftig Umweltgefährlich
Brand-
fördernd
Giftig Umwelt-
gefährlich
(O) (T) (N)
R- und S-Sätze R: 8-25-50
S: (1/2)-45-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumnitrit, KNO2 (auch: Salpetrigsaures Kalium, englisch: potassium nitrite), ist das Kaliumsalz der Salpetrigen Säure HNO2.

Eigenschaften

Kaliumnitrit bildet farblose bis leicht gelbliche, stark hygroskopische Kristalle, die sich gut in Wasser unter Abkühlung lösen, die Lösung reagiert alkalisch. Die Kristalle zersetzen sich ab 360 °C. Sonst verhält es sich ähnlich wie Natriumnitrit, das heißt es ist brandfördernd (vor allem bei höheren Temperaturen) und reagiert heftig mit Metallen wie Aluminium (vor allem in Pulverform!), trockenen Ammoniumverbindungen (wie beispielsweise Ammoniumsulfat), Cyaniden und vielen organischen Verbindungen. Es ist ein Reduktionsmittel und wird an der Luft langsam zu Kaliumnitrat KNO3 oxidiert.

$ \mathrm {2KNO_{2}+\ O_{2}\longrightarrow \ 2KNO_{3}} $

Kaliumnitrit ist giftig; im Allgemeinen können Nitrite mit bestimmten Aminen bei geeigneten Bedingungen zu krebserregenden Nitrosaminen reagieren. Nitrit kann mit Eisen(II)-sulfat und konzentrierter Schwefelsäure durch Braunfärbung nachgewiesen werden.

Vorkommen und Herstellung

In der Natur kommen Nitrite als Zwischenstufen im Stickstoffkreislauf vor – sowohl bei der Nitrifikation (Stickstoffbindung) als auch bei der Denitrifikation (Stickstoff-Freisetzung). Technisch gewinnt man Kaliumnitrit durch Einwirkung von Stickoxiden auf Kaliumcarbonatlösung.[1]

$ \mathrm {K_{2}CO_{3}\ +\ NO\ +\ NO_{2}\longrightarrow \ 2\ KNO_{2}\ +\ CO_{2}} $

Verwendung

Kaliumnitrit darf als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 249 (Konservierungsmittel) unter bestimmten Auflagen im Nitritpökelsalz (Natriumchlorid mit Kaliumnitrit und Natriumnitrit) eingesetzt werden. Es verleiht dem Fleisch durch Bildung von Nitrosomyoglobin eine bleibende rote Farbe. Fleisch- und Wursterzeugnisse dürfen ein Vielfaches des Trinkwassergrenzwertes von Nitrit enthalten.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1  Thieme Chemistry (Hrsg.): RÖMPP Online - Version 3.5. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2009.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Eintrag zu CAS-Nr. 7758-09-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 14. Dez 2007 (JavaScript erforderlich)
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 7758-09-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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