Kaliummalat

Kaliummalat

Strukturformel
Strukturformel von Kaliummalat
Strukturformel ohne Stereochemie
Allgemeines
Name Kaliummalat
Andere Namen

E 351

Summenformel C4H4K2O5
CAS-Nummer 585-09-1
Eigenschaften
Molare Masse 210,27 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Kaliummalat, exakter Dikaliummalat, ist das doppelte Kaliumsalz der Äpfelsäure. Die Salze der Äpfelsäure, die Malate, sind als Beteiligte im Citratzyklus Bestandteil aller lebenden aeroben Zellen.

Das Kaliummalat wird aus Äpfelsäure beziehungsweise Fumarsäure synthetisiert oder auf biotechnologischem Weg als Stoffwechselprodukt von Bakterien und Pilzen gewonnen.

Eigenschaften

Stereochemie

Kaliummalat besitzt wie die korrespondierende Äpfelsäure ein Stereozentrum und ist optisch aktiv. Die beiden Enantiomeren des Kaliummalats, L- und D-Kaliummalat, haben die gleichen physikalischen Eigenschaften, unterscheiden sich aber in der Richtung des Drehwertes α. Das racemische Gemisch, DL-Kaliummalat, unterscheidet sich in einigen physikalischen Eigenschaften – wie beispielsweise dem Schmelzpunkt – allerdings deutlich von denen der reinen Enantiomeren.

Verwendung

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Es ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 351 ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für alle Lebensmittel allgemein zugelassen[2] und findet so als Säureregulator oder Säuerungsmittel Verwendung in zum Beispiel Gemüsekonserven, Fertigsuppen und Soßen, Obsterzeugnissen und Limonaden. Es unterstützt Antioxidationsmittel in ihrer Wirkung und wirkt geschmacksverstärkend und kann daher auch helfen, in zuckerfreien Produkten Süßstoffe einzusparen.

Bezüglich der lebensmitteltechnischen Verwendung bestehen keine Gesundheitsbedenken.

Einzelnachweise

  1. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. Eintrag Kaliummalat auf www.zusatzstoffe-online.de (abgerufen 11. Juni 2012).